Freitag, 26. April 2024
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Zwei Burschen mit HIV angesteckt: Drei Jahre Haft

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Zu drei Jahren unbedingter Haft wegen Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen ist heute am Wiener Straflandesgericht ein 35-jähriger Mann verurteilt worden. Er soll zwei junge Burschen wissentlich mit HIV infiziert haben. Außerdem muss er seinen beiden Opfern Wiedergutmachung bezahlen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Verteidiger Farid Rifaat meldete volle Berufung an. Auch die Staatsanwältin will gegen das Urteil berufen, ihr ist die Strafe zu gering.

Für Kritik sorgte die Höhe der Wiedergutmachung: So bekamen die beiden Opfer vom Gericht 5.600 bzw. 4.800 Euro zugesprochen. Für die Wiener Rechtsanwältin Michaela Tulipan, die die beiden Männer als Privatbeteiligte bei dem Prozess vertreten hat, ist die Summe viel zu gering – schließlich gehe es um eine absichtliche Ansteckung mit einer Krankheit, mit der die beiden Burschen den Rest ihres Lebens verbringen müssen.

Richterin Bettina Körber folgte mit dem Urteil der Anklage: Der 35-Jährige, der seit einigen Jahren selbst HIV-positiv ist, soll einen 20-jährigen Burschen beim ungeschützten Sex mit dem Virus angesteckt haben. In seiner Zeugenaussage erzählt der junge Mann, dass er im Sommer 2009 wegen Problemen mit seiner sexuellen Orientierung vom Land nach Wien flüchtete, und dort den 35-Jährigen in einem Szenelokal kennenlernte.

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Einen Monat später hatte der junge Mann die ersten Symptome, ein Test brachte Klarheit: Er hatte sich infiziert. „Es war ein Schock. Vor allem auch für meine Mutter und meine 17-jährige Schwester. Womit hab‘ ich das verdient? Ich hab‘ nie wem was gemacht, war immer nett und freundlich“, sagte der 20-Jährige in einem emotionalen Auftritt vor Gericht als Zeuge.

Wenige Monate später soll der Angeklagte einen weiteren „erheblich jüngeren“ Burschen infiziert haben, so die Staatsanwaltschaft.

Der Beschuldigte bestritt vor Gericht alle Vorwürfe: Er habe beim ersten jungen Mann ein Kondom verwendet, das zweite Opfer sei bereits HIV-positiv gewesen, als sie Sex hatten, darum hätten sie einvernehmlich auf ein Kondom verzichtet.

Dem widerspricht der Arzt, der den Angeklagten und das erste Opfer behandelt: „Es haben die Puzzle-Steine zusammengepasst, dass es zu einer absichtlichen Infektion gekommen ist“, so der HIV-Experte. „Es gibt weniger unangenehme Dinge, als einen eigenen Patienten anzeigen zu müssen. Aber die Beschuldigungen waren so schwerwiegend und glaubwürdig, dass wir die Anzeige machen mussten“, erklärte der Arzt im Zeugenstand weiter. Der damals 20-Jährige sei „von Anfang an authentisch“ gewesen.

Das bestätigen auch die Gerichtsgutachter: Gerichtsmediziner Christian Reiter und der auf HIV spezialisierte Lungenfacharzt Norbert Vetter wiesen nach, dass die HIV-Cluster der beiden erkrankten jungen Männer mit jenem des Angeklagten weitgehend übereinstimmen.

„Die Opfer waren sehr glaubwürdig“, so auch Richterin Körber, die dem Angeklagten „einen besonderen Handlungs- und Gesinnungsunwert“ bescheinigte. Das unterstreicht auch die Untersuchungshaft, in der der Angeklagte seit Juni 2011 war. Es bestehe Wiederholungsgefahr, so das Gericht damals. Der Mann habe „wiederholt rücksichtsloses und verantwortungsloses Verhalten“ gezeigt und sich in der Szene damit gebrüstet haben, er wolle „möglichst viele anstecken“.

Die hohe Strafe rechtfertigte die Richterin damit, „weil diese Krankheit zwei junge Menschen ihr Leben lang begleiten wird“. Selbst sie noch nicht im vollen Umfang ausgebrochen sei, „ist sie mit nicht unbeträchtlichen Nebenfolgen und einer gewissen Stigmatisierung verbunden“, so die Richterin in der Urteilsbegründung. Wie der Gerichtsmediziner klarstellte, ist eine Infektion mit dem HI-Virus mit den heutigen Behandlungsmethoden in jedem Fall mit einem schweren Leber- oder Nierenleiden vergleichbar.

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