Donnerstag, 25. April 2024
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Russischer Außenminister gegen Homo-Rechte bei G8-Treffen

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Der stellvertretende russische Außenminister Sergej Rjabkow hat letzte Woche bei einem G8-Arbeitstreffen gezeigt, was sein Land von Lesben- und Schwulenrechten hält: Bei einer gemeinsamen Erklärung zu den Menschenrechten ließ er per Fußnote festhalten, dass Russland sexuelle Minderheiten von dieser Erklärung ausklammere.

Mit Unterstützung von US-Außenministerin Hillary Clinton hat eine Arbeitsgruppe eine Erklärung für die Außenminister der Teilnehmerstaaten erarbeitet. Darin heißt es unter anderem: „Die Minister bekräftigten, dass die Menschenrechte und Grundfreiheiten das Geburtsrecht aller Menschen sind, egal ob sie männlich oder weiblich sind, einschließlich Lesben, Schwulen, Bisexuellen oder Transgendern. Diese Personen sind weltweit in vielen Ländern aufgrund ihrer sexuellen Orientierung bedroht von Tod, Gewalt, Belästigung und Diskriminierung.“

Diese Stelle war für die Außenminister von Deutschland, den Vereinigten Staaten, Japan, dem Vereinigten Königreich, Kanada, Frankreich und Italien kein Problem. Nicht so Russland: Es ließ in einer Fußnote feststellen, dass sich die Russische Föderation von diesem Absatz distanziere, „da es für diese Gruppierungen auch innerhalb der Menschenrechtskonventionen keinen Bezug oder einen besonderen Rechtsstatus gibt“.

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In seiner Rede bekräftigte der stellvertretende russische Außenminister Sergej Rjabkow die Gründe für das Ausscheren seines Landes: „Für uns ist es unpassend, wenn unter dem Vorwand des Schutzes von sogenannten sexuellen Minderheiten, eigentlich eine aggressive Propaganda steckt und der Versuch, bestimmte Verhaltensweisen durchzusetzen, die einen wesentlichen Teil der Gesellschaft beleidigen könnten“.

Damit hat Russland auch auf der großen diplomatischen Bühne zu verstehen gegeben, dass Lesben und Schwule diskriminiert werden. Passend dazu wurde vor wenigen Wochen ins Parlament ein Gesetz eingebracht, dass „öffentliches Werben“ von Homosexualität unter Strafe stellen soll. In einigen russischen Regionen, darunter St. Petersburg, ist so ein Gesetz bereits in Kraft.

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