Samstag, 20. April 2024
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Fällt Homo-Verbot in Singapur?

Mann klagte Staat nach Klappen-Sex

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In Singapur könnte Homosexualität bald legal werden: Das Höchstgericht des asiatischen Stadtstaates soll klären, ob der entsprechende Paragraph des Strafrechtes der Verfassung widerspricht.

Das Verbot ist noch ein Überbleibsel aus der britischen Kolonialzeit

In Singapur stellt §377A des Strafgesetzbuches „grob unanständigen Handlungen“ zwischen Männern unter Strafe – die Regelung ist ein Überbleibsel aus der britischen Kolonialzeit. Gegen das Gesetz geklagt hatte Tan Eng Hong, der im Frühling 2010 wegen §377A verhaftet wurde, als er mit einem anderen Mann auf der Toilette eines Einkaufszentrums Oralsex hatte.

Verurteilt wurden die beiden Männer aber wegen einem anderen Paragraphen, der obszönes Verhalten in der Öffentlichkeit verbietet. Diese Strafe nahmen sie auch an.

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Der Paragraph würde seine persönliche Freiheit einschränken, meint der Kläger

Für den Staatsanwalt war die Sache deshalb erledigt und er beendete das Verfahren. Doch dagegen berief Tan: §377A würde seine persönliche Freiheit einschränken. Das Berufungsgericht gab ihm Recht und verwies den Fall an das Höchstgericht. Immerhin sei Tan nur wegen dieses Paragraphen verhaftet, in Haft gehalten und angeklagt worden. Es stelle sich daher die Frage nach der Rechtmäßigkeit des Verfahrens, so die Berufungsrichter.

Der letzte Versuch eines Parlamentariers, die Regelung abzuschaffen, fand im Jahr 2007 statt. Der damalige Justizminister sprach sich aber gegen ein Ende des Homo-Verbots aus: eine Aufhebung würde Signale in die falsche Richtung senden, hieß es damals.

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