Mittwoch, 24. April 2024
HomeAllgemeinVfGH entscheidet nicht über künstliche Befruchtung für Lesben

VfGH entscheidet nicht über künstliche Befruchtung für Lesben

Meistgelesen

Neu auf GGG.at

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) wird nicht entscheiden, ob das Verbot einer künstlichen Befruchtung für lesbische Paare gesetzeskonform ist. Ein entsprechender Antrag des Obersten Gerichtshofs (OGH) wurde als zu eng gefasst zurückgewiesen. Dieser kann einen neuen Antrag stellen, der in frühestens neun Monaten entschieden wird.

Für den OGH ist es verfassungswidrig, dass „medizinisch unterstützte Fortpflanzung nur in einer Ehe oder Lebensgemeinschaft von Personen verschiedenen Geschlechts zulässig“ ist, wie es im Fortpflanzungsmedizingesetz heißt. Er vertritt die Meinung, dass auch lesbische Paare und alleinstehende Frauen ein Recht auf künstliche Befruchtung hätten. Die Bioethik-Kommission im Bundeskanzleramt unterstützte diese Rechtsmeinung. Darum hat der OGH einen Antrag beim VfGH eingebracht, zu überprüfen, ob die Wortfolge „von Personen verschiedenen Geschlechts“ in §2 (1) des Gesetzes verfassungskonform sei. Denn nur der VfGH könnte die Regelung aufheben.

Doch dem Verfassungsgericht war das zu wenig: Seiner Ansicht nach stellen auch andere Teile des Gesetzes auf das Bestehen einer heterosexuell orientierten Lebensgemeinschaft ab. Deshalb wäre mit der Streichung dieser einen Stelle der aus OGH-Sicht als verfassungswidrig angesehene Zustand aber nicht beseitigt, so der VfGH.

- Werbung -

Damit muss der Oberste Gerichtshof einen neuen Antrag zur Prüfung stellen und das Verfassungsgericht erneut prüfen. Und das kann dauern: Im Durchschnitt beträgt die Wartezeit neun Monate, den nun behandelten Antrag in der Sache hatte der OGH im April 2011 gestellt.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner