Donnerstag, 25. April 2024
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Standesamts-Verbot: Straßburg klagt Österreich

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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat ein Verfahren gegen Österreich eingeleitet. Grund dafür ist das Verbot, Eingetragene Partnerschaften für gleichgeschlechtliche Paare auf einem Standesamt zu schließen.

Bei der Einführung der Eingetragenen Partnerschaft konnte die ÖVP durchsetzen, dass diese nicht die Standesämter der Gemeinden, sondern die Bezirkshauptmannschaften zuständig sind. Da diese dafür eigentlich nicht gerüstet sind, werden schwule und lesbische Partnerschaften nun zwischen Führerscheinausgabe und Bewilligung von Jagdscheinen geschlossen.

Eine Ausnahme bilden Städte mit eigenem Statut, wie zum Beispiel die meisten Landeshauptstädte. Diese übernehmen auch die Aufgaben von Bezirksverwaltungsbehörden und haben die Schließung von gleichgeschlechtlichen Partnerschaften dem Standesamt zugeteilt.

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Dass dies nicht auch im Rest Österreichs möglich ist, gefällt dem EGMR nicht: Es hat eine Klage aufgegriffen, die Walter Dietz, der Generalsekretär des Rechtskomitee Lambda (RKL) und dessen Partner Boontawee Suttasom in Straßburg eingereicht haben. Das Gericht hat ein Verfahren gegen Österreich eingeleitet, nun hat die Republik bis 23. September Zeit für eine schriftliche Stellungnahme.

In Österreich ist der Rechtsweg für die Öffnung des Standesamtes schon ausgeschöpft: Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hatte im Jahr 2012 geurteilt, dass das Standesamt-Verbot verfassungsgemäß ist. Deshalb geht das RKL jetzt auch nach Straßburg.

Die Klage gegen das Standesamt-Verbot ist übrigens nicht die einzige, die beim EGMR gegen Österreich anhängig ist: Ein heterosexuelles Paar klagt – ebenfalls mit Unterstützung des RKL – in Straßburg, weil es keine Eingetragene Partnerschaft eingehen darf.

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