Freitag, 29. März 2024
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Transgender haben auch im Gefängnis Recht auf Geschlechtsanpassung

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Transsexuelle Menschen haben in Österreich auch im Gefängnis ein Recht auf Geschlechtsanpassung. Das hat nun das Landesgericht für Strafsachen Wien entschieden. Für das Rechtskomitee Lambda (RKL) ist das eine „bahnbrechende Entscheidung“.

Gericht hebt Nein des Anstaltsleiters auf

Konkret geht es um einen männlichen Häftling, das seit vielen Jahren als Frau leben möchte: Er fühlt sich im falschen Körper geboren und dem weiblichen Geschlecht zugehörig. Deshalb möchte er seinen Körper durch chirurgische und hormonelle Behandlungen diesem gefühlten Geschlecht anpassen.

Ein Wunsch, der ihm vom Leiter der Justizanstalt verwehrt wurde. Dagegen zog der Häftling vor Gericht und bekam Recht. Das Landesgericht für Strafsachen Wien hat dem Gefängnisdirektor nun aufgetragen, den Behandlungsprozess für den Häftling einzuleiten.

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Verweigern der Anpassung verstößt gegen Menschenrechte

Denn Transsexualismus gilt nach internationalen Kriterien als Krankheit, deren Behandlung aus der Geschlechtsanpassung besteht, wenn das der Betroffene wünscht. Ihm diese Behandlung zu verwehren kann schwere Schäden verursachen. Deshalb stellt die Verweigerung einer geschlechtsangleichenden Behandlung eine schwerwiegende Menschenrechtsverletzung dar. Das hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte bereits 2007 in einem Urteil gegen Litauen festgestellt.

„Die Entscheidung ist bahnbrechend“, sagt RKL-Präsident Helmut Graupner, der auch Rechtsanwalt des Beschwerdeführers ist: „Menschenrechte enden nicht an den Gefängnismauern, auch nicht für transidente Menschen, die es in Haft ohnehin oft besonders schwer haben“.

Österreich Vorreiter bei Transgender-Rechten

Bei der Verwirklichung der Rechte transidenter Menschen nimmt Österreich derzeit europaweit einen Spitzenplatz ein. So haben der Verfassungs- und Verwaltungsgerichtshof 2006 den Scheidungszwang und 2009 den Operationszwang als Voraussetzungen für die Geschlechtsanpassung aufgehoben. Die Klagen dagegen hatte das RKL unterstützt.

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