Donnerstag, 28. März 2024
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Schwulem Saufkumpan „Eier abgeschnitten“: Noch kein Urteil

Weil es sich „um schwierige Rechtsfragen“ handle, wird das Urteil erst im Oktober verkündet

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Vorläufig kein Urteil gibt es im Prozess um jenen Mann, der seinen Saufkumpanen ermordet und dann dessen Penis abgeschnitten hat. Das Gericht hat sich mit der Urteilsverkündung auf den 10. Oktober vertagt. Es handele sich um schwierige Rechtsfragen, erklärte der Vorsitzende Richter der Schwurgerichtskammer am Limburger Landgericht, Andreas Janisch, nach Angaben der „Wetzlarer Neuen Zeitung“.

Dabei schien der Fall zunächst klar zu sein: Der 32-jährige Angeklagte, für den die Unschuldsvermutung gilt, soll am Karfreitag mit seinem 53-jährigen Saufkumpanen in Streit geraten sein und ihn im Affekt getötet haben. Als die Polizei kam, wartete der Mann schon auf seine Festnahme, mit den Worten „Ich bin ein Mörder, nehmt mich fest. Die schwule Sau hat mir an die Eier gepackt, da habe ich ihn erwürgt und ihm seine Eier abgeschnitten.“

Angeklagter übernachtete öfter beim Opfer

Schwulenhass als zusätzliches Motiv konnte deshalb zu Beginn der Verhandlung nicht ausgeschlossen werden. Nach Angaben der Polizei hat der 32-Jährige öfter in der umgebauten Garage übernachtet, in der der 53-Jährige wohnte. Dieser soll schwul gewesen sein. Angeblich hatte er früher auch ein Verhältnis mit dem Bruder des Angeklagten.

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Doch vor Gericht wollte der Angeklagte die Aussage nicht mehr wiederholen. Dass er den Beamten gesagt hatte, sein Opfer erwürgt zu haben, spricht für Verteidiger Julian Dominik Schraub dafür, dass sein Mandant verwirrt ist. Denn wie der Rechtsmediziner feststellte, wurde der 53-Jährige nicht erwürgt – er erstickte an seinem eigenen Erbrochenen, nachdem ihn der Angeklagte mit der Faust ins Gesicht geschlagen hatte. Außerdem seien „nicht die Eier, sondern der Penis abgeschnitten“ worden, so der Anwalt weiter.

Anwalt fordert Freispruch, Staatsanwalt mehr als sechs Jahre Haft

Schraub forderte deshalb heute einen Freispruch für seinen Mandanten: Das Opfer war sehr stark betrunken und hätte auch ohne Fremdeinwirkung an seinem Erbrochenen ersticken können, argumentierte der Anwalt. Auch sei es möglich, dass der 53-Jährige hingefallen sei oder „eine unbekannte dritte Person für den Tod des Opfers verantwortlich ist“.

Für Staatsanwalt Robert Schewe war hingegen der Fall klar: Er plädierte auf Körperverletzung mit Todesfolge. Er forderte sechs Jahre und zehn Monate Freiheitsstrafe für den Angeklagten, unter Einbeziehung einer vorangegangenen Bewährungsstrafe. Das Gericht konnte er damit nicht restlos überzeugen. Weil es sich „um schwierige Rechtsfragen“ handle, will Richter Janisch den Fall noch einmal in aller Ruhe prüfen und keine übereilte Entscheidung treffen. Das Urteil werde deshalb am 10. Oktober verkündet.

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