Samstag, 20. April 2024
HomePolitikInternationalSteht Indien vor der Legaisierung von Homosexualität?

Steht Indien vor der Legaisierung von Homosexualität?

Das Höchstgericht der größten Demokratie der Welt prüft den Verbots-Paragrafen

Meistgelesen

Neu auf GGG.at

In Indien könnte das Verbot homosexueller Handlungen nun endlich fallen: Der Oberste Gerichtshof des Landes will prüfen, ob der entsprechende Paragraph des Strafgesetzbuches verfassungsgemäß ist. Noch im Dezember 2013 hatten die Höchstrichter den umstrittenen Paragrafen 377 selbst wieder eingeführt.

Paragraf aus der Kolonialzeit wurde nicht abgeschafft

Derzeit sind gleichgeschlechtliche Handlungen in Indien verboten. Das regelt Paragraph 377 des Strafgesetzbuches, der noch aus der britischen Kolonialherrschaft stammt – im Gegensatz zu dort aber nie aufgehoben wurde. „Geschlechtliche Aktivitäten gegen die Natur“ können dadurch mit bis zu zehn Jahren Gefängnis bestraft werden.

Einen ersten Versuch zur Abschaffung des umstrittenen Paragrafen hat es im Jahr 2009 gegeben. Da hat das Hohe Gericht in Neu-Dehli ihn abgeschafft, weil er verfassungswidrig sei. Doch das sahen die Höchstrichter damals anders. Im Jahr 2013 kippten sie das Urteil und setzten den Paragrafen so wieder in Kraft. Ein Versuch, den Paragrafen durch das Parlament abzuschaffen, scheiterte 2015 mit 71 zu 24 Stimmen.

- Werbung -

Prominente Lesben und Schwule kämpfen für eine Aufhebung des Homo-Verbots

Nun gibt es einen neuen Versuch, das Homo-Verbot in Indien zu kippen. Einige  Persönlichkeiten der Community wie der Tänzer Navtej Singh Johar, der Journalist Sunil Mehra, der Restaurateur Ritu Dalmia und der Hotelier Aman Nath haben beim Höchstgericht beantragt, gleichgeschlechtliche Beziehungen zu entkriminalisieren, weil sie wegen ihrer „natürlichen sexuellen Orientierung“ in Angst vor der Polizei leben würden.

Und der Oberste Gerichtshof Indiens hat diesen Antrag angenommen. Das Recht auf Privatsphäre und der Schutz der sexuellen Orientierung stünden im Mittelpunkt der durch die Verfassung garantierten Grundrechte, so die Richter in ihrer wohlwollend klingenden Begründung. Dass Homosexualität in der indischen Gesellschaft ein großes Tabu ist, spiele dabei keine Rolle: „Die Garantie verfassungsmäßiger Rechte hängt nicht davon ab, dass ihre Ausübung von der Mehrheitsgesellschaft positiv beurteilt wird“, so die Richter.

„Die gesellschaftliche Moral ändert sich mit der Zeit, das Gesetz wandelt sich mit dem Leben. Ein Teil der Menschen kann nicht in Angst vor ihrer individuellen Entscheidung leben“, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts weiter. Eine Entscheidung soll bis Oktober getroffen werden.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner