Dienstag, 16. April 2024
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Bulgarien: Gericht stärkt Rechte gleichgeschlechtlicher Ehepaare

Um einem Rüffel des Europäischen Gerichtshofs zu entgehen, entscheidet das Höchstgericht in Sofia zugunsten eines lesbischen Paares

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Ein Grundsatzurteil in Bulgarien erfreut derzeit die dortige LGBT-Community: Das Oberste Gericht in Sofia hat in einem Streit um eine Aufenthaltsgenehmigung zugunsten eines lesbischen Paares geurteilt. Grundlage der Entscheidung war ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs.

Australische Ehefrau einer Französin hat Recht auf Aufenthalt

Die Entscheidung betrifft eine Klage aus dem Jahr 2017: Die in Bulgarien lebende Französin Cristina Palma hat gegen die Ablehnung einer Aufenthaltsgenehmigung für ihre australische Frau berufen. Das Paar hat 2016 in Frankreich geheiratet.

Nun gaben ihr die Richter in Sofia Recht: Sie urteilten, dass die Ablehnung der Aufenthaltsgenehmigung das Recht von Partnern von EU-Staatsbürgern einschränke, sich frei auf dem Gebiet der Europäischen Union zu bewegen.

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Im Fall eines rumänischen Paares urteilte der EuGH vor wenigen Wochen gleich

Grundlage für dieses Urteil ist eine Entscheidung über einen ähnlichen Fall, die der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Juni dieses Jahres getroffen hat: Der Rumäne Adrian Coman hat seinen US-amerikanischen Partner Clabourn Hamilton im Jahr 2010 in Brüssel geheiratet. In Rumänien wurde Hamilton dann eine Aufenthaltsgenehmigung verwehrt, weil das Land keine gleichgeschlechtlichen Ehen anerkenne.

Das gehe nicht, entschied der EuGH in Luxemburg: So dürfen einzelne EU-Staaten gleichgeschlechtlichen Ehepartnern den Aufenthalt nicht mehr verweigern, nur weil die Ehe bei ihnen noch nicht geöffnet ist. Um einen ähnlichen Rüffel zu vermeiden, urteilte das bulgarische Gericht jetzt wohl auch im Sinne der Klägerinnen.

Für Bulgarien ist das Urteil eine kleine Sensation – ist die Ehe dort doch seit 1991 in der Verfassung als Verbindung zwischen Mann und Frau definiert, das Land gilt als sehr konservativ in Bezug auf sexuelle Minderheiten. Erst im Jänner entschieden die Behörden, dass die Ehe von zwei Bulgarinnen, die in Großbritannien geheiratet hatten, in ihrer Heimat nicht anerkannt wird.

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