Freitag, 19. April 2024
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Indien: Höchstgericht kippt Verbot von Homosexualität

Gesetz aus der Kolonialzeit wurde aufgehoben

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In einer historischen Entscheidung hat der Oberste Gerichtshof Indiens in Delhi heute beschlossen, dass gleichgeschlechtlicher Sex in dem Land keine Straftat mehr ist.

Richter kippen mit dem Urteil ihre eigene Entscheidung

Damit kippen die Richter eine eigene Entscheidung aus dem Jahr 2013, in der das Urteil einer niedrigeren Instanz, die homosexuelle Handlungen erlaubt hatte, wieder aufgehoben hatte. „Die Kriminalisierung von Geschlechtsverkehr ist irrational, willkürlich und offensichtlich verfassungswidrig“, zitierte der Oberste Richter Dipak Misra, aus dem Urteil.

Vor dem Gerichtsgebäude begannen Aktivisten, die für eine Aufhebung des Verbotes kämpften, zu jubeln, als das Urteil bekanntgegeben wurde. Einige von ihnen begannen sogar zu weinen.„Es ist zu unseren Gunsten“, freute such Smiriti, eine junge Frau, auf der Wiese vor dem Gerichtsgebäude, als sie – von Fernsehkameras umringt – drei weitere Aktivisten umarmte.

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Für die Aktivisten ist der Glaube an den Rechtsstaat wieder hergestellt

Ritu Dalmia, eine der fünf Klägerinnen vor dem Höchstgericht, sagte, das Urteil gebe ihr wieder Hoffnung. „Ich bin zu einer Zynikerin geworden, mit sehr wenig Glauben in das System, aber ehrlich gesagt hat das wirklich wieder einmal gezeigt, dass wir am Ende eine funktionierende Demokratie sind, in der Wahlfreiheit, Redefreiheit und Rechte noch immer existieren.“, zitiert sie der britische Guardian.

Die LGBT-Community in Indien hat lange für eine Abschaffung des Verbots gekämpft. Oft wurde das Gesetz benutzt, um sexuelle Minderheiten zu belästigen. In den letzten Jahren hat die Community dabei auch von der Zivilgesellschaft immer mehr Unterstützung bekommen. Aktivisten argumentierten, dass die bloße Existenz des Gesetzes ein Beweis dafür sei, dass man in Indien aufgrund seiner sexuellen Orientierung diskriminiert werde.

Eines der ältesten Verbote für gleichgeschlechtlichen Sex, das noch in Kraft war

Das Verbot homosexueller Handlungen gab es in Indien seit 157 Jahren – und damit war eines der ältesten der Welt, das noch in Kraft war: Der aus der Kolonialzeit stammende Paragraf 377 des indischen Strafrechts hat „Geschlechtsverkehr gegen die natürliche Ordnung mit einem Mann, einer Frau oder einem Tier“ als „unnatürliche Straftat“ eingestuft und mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft.

Doch während das Gesetz damit eigentlich jede Art von Anal- und Oralverkehr verboten hat, haben vor allem gleichgeschlechtliche Paare darunter zu leiden gehabt. Die indische Politik hat lange gezögert, es aufzuheben – bis jetzt die Richter ihre Arbeit getan haben.

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