Freitag, 29. März 2024
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Homophober „Presse“-Kommentar wird Fall für Presserat

„Wo Gläubige früher durch die Straßen zogen, um den Leib Christi zu verehren, beten sie jetzt in Latex gepresste Männerärsche an“

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Eigentlich galt der Journalist Martin Leidenfrost als eine der Zukunftshoffnungen in der heimischen Journalistenbranche – nun ist sein Gastkommentar für die Tageszeitung Die Presse ein Fall für den Österreichischen Presserat.

Kommentator kritisiert Höchstgericht, weil es tat, wofür es da ist

Wie der Standard berichtet, sind beim Selbstkontrollorgan der österreichischen Presse bis jetzt acht Beschwerden über seinen homophoben Kommentar „Homo-Ehe als Charakterprobe für Schwarze wie für Blaue“ eingelangt. Dieser erschien am 8. September in der Presse, die in letzter Zeit verstärkt dadurch aufgefallen ist, die Agenda der Bundesregierung engagiert zu verteidigen.

In seinem Kommentar spricht Leidenfrost unter anderem dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) das Recht ab, verfassungswidrige Gesetzesstellen aufzuheben. Die Erkenntnis, die zur Ehe-Öffnung geführt hat, bezeichnet er als „einmalige Richterherrlichkeit“, die der Justizminister „tatenlos“ hinnehme.

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Der Familienvater und seine Betonunfür „in Latex gepresste Männerärsche“

„Wo Gläubige früher durch die Straßen zogen, um den Leib Christi zu verehren, beten sie jetzt in Latex gepresste Männerärsche an“, schrieb Leidenfrost weiter – Lesben- und Schwulenparaden seien „die Fronleichnamsprozession des frühen 21. Jahrhunderts“. Warum einem heterosexuellen Familienvater unter den 100.000 Teilnehmern der Regenbogenparade ausgerechnet „in Latex gepresste Männerärsche“ auffallen, verrät Leidenfrost übrigens nicht.

Weiters heißt es in dem Gastkommentar dass Rechte für Homosexuelle zur „todernsten Staatsdoktrin“ verkommen oder dass schwule Ehepaare zur „Ikone unserer Zeit“ geworden wären. Das Tempo, mit der sich diese „exotische Ideologie“ durchsetze, sei für Leidenfrost „erschreckend“.

„Mich verstört die Willkür, mit der ausgerechnet den Homosexuellen das Los zugefallen ist, die Speerspitze in der Auflehnung des Menschen gegen die Natur abzugeben“, fasst der Journalist in seinem Presse-Gastkommentar seine Eindrücke schließlich zusammen.

Ist der Kommentar ein Verstoß gegen die journalistische Ethik?

Nun prüft der Presserat, ob es sich bei diesen Aussagen um einen Verstoß gegen die journalistische Ethik handelt. Grundlage dafür ist der „Ehrenkodex für die österreichische Presse“, zu dem sich auch die Presse freiwillig verpflichtet hat. Dort heißt es, „Pauschalverdächtigungen und Pauschalverunglimpfungen von Personen und Personengruppen sind unter allen Umständen zu vermeiden“

Außerdem sei „jede Diskriminierung wegen des Alters, einer Behinderung, des Geschlechts sowie aus ethnischen, nationalen, religiösen, sexuellen, weltanschaulichen oder sonstigen Gründen“ unzulässig, so der Ehrenkodex weiter.

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