Donnerstag, 25. April 2024
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Hetze gegen Homosexuelle: Jean Marie Le Pen verurteilt

Der 90-Jährige Gründer des rechtsextremen "Front National" muss mehrere tausend Euro Strafe zahlen

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Jean-Marie Le Pen, Gründer des rechtsextremen „Front National“ wurde von einem Pariser Gericht wegen der öffentlichen Beleidigung von Homosexuellen in drei Fällen zu einer Geldstrafe und Schadensersatzzahlungen in der Höhe von mehreren tausend Euro verurteilt. In einem Fall wurde der 90-Jährige der Anstiftung zu Hass oder Gewalt schuldig gesprochen. Sein Anwalt hat angekündigt, gegen das Urteil zu berufen.

Le Pen beklagt „Verherrlichung der Homosexualität“ bei Berufen, die mit Kindern zu tun haben

Im März 2016 hatte Le Pen in seinem Blog eine „Verherrlichung der Homosexualität“ beklagt, die alle Berufsgruppen in Frage stelle, die mit Kindern und Jugendlichen zu tun hätten. Wenige Monate später sagte er in einem Interview mit der Zeitung Le Figaro: „Mit den Homosexuellen ist es wie mit dem Salz in der Suppe: Wenn es zu wenig davon gibt, ist sie fade, wenn es zu viel gibt, ist sie ungenießbar.“

Für das Gericht ist diese Äußerung eine Anstiftung zum Hass. Deshalb wurde er für diese beiden Fälle zu einer Geldstrafe von 400 Euro verurteilt. Dem Verein „Mousse“, der geklagt hatte, muss er 2.000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Außerdem muss er die Gerichtskosten in der Höhe von ebenfalls 2.000 Euro tragen.

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„Das Urteil bestätigt, dass homophobe Äußerungen keinen Platz mehr in der französischen Politik haben“, ist der Anwalt von „Mousse“ in einer ersten Stellungnahme mit der Entscheidung des Gerichts zufrieden. Le Pen war aus gesundheitlichen Gründen bei der Verhandlung im Oktober nicht anwesend.

Auch dem Witwer eines getöteten Polizisten wurde Schadenersatz zugesprochen

Ebenfalls vor Gericht verhandelt wurde ein Blog-Beitrag von Le Pen, in dem er den Witwer von Xavier Jugelé kritisierte. Der Polizist wurde bei einem Terroranschlag getötet, bei der offiziellen Gedenkfeier sprach der Hinterbliebene über ihre Liebe. Das gefiel Le Pen nicht. „Ich finde, diese familiäre Besonderheit muss von solch einer Zeremonie ferngehalten werden“, schrieb er.

Für diese Äußerung muss Le Pen nun an den Witwer des Polizisten 5.000 Euro Schmerzensgeld bezahlen. Außerdem wurde er in diesem Fall zu einer Geldstrafe in der Höhe von 400 Euro verurteilt und muss auch hier die Gerichtskosten in der Höhe von 2.000 Euro tragen.

Sollte Jean-Marie Le Pen die Strafen nicht tragen können, droht dem 90-Jährigen sogar Haft. Sein Anwalt kündigte nach dem Prozess an, die Entscheidung des Gerichts nicht hinzunehmen und in Berufung zu gehen.

Jean-Marie Le Pen war bis 2011 Chef des von ihm gegründeten „Front National“. 2015 drängte ihn die neue Chefin, seine Tochter Marine Le Pen, aus der Partei, nachdem er zum wiederholten Male den Holocaust geleugnet hatte.

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