Freitag, 19. April 2024
HomeSzeneKärntenKeine Hetze gegen Homosexuelle: Martin Rutter freigesprochen

Keine Hetze gegen Homosexuelle: Martin Rutter freigesprochen

Staatsanwaltschaft beruft, Urteil ist nicht rechtskräftig

Meistgelesen

Neu auf GGG.at

In Klagenfurt ist der ehemalige Kärntner Landtagsabgeordnete vom Vorwurf der Verhetzung freigesprochen worden. Ihm war vorgeworfen worden, gegen Homosexuelle zu hetzen, weil in Wien bei einer Corona-Demonstration auf offener Bühne eine Regenbogenfahne zerrissen wurde. Doch der Richter konnte dieser Argumentation nach dem Beweisverfahren nicht folgen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. 

Rutter betonte, es ging ihm um Pädophile und nicht im Homosexuelle

Danach entbrannte auf Rutters Facebook-Account eine teils extrem untergriffige Diskussion, worauf der Kärntner Landeshauptmann Peter Kaiser eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft übermittelte. Diese ermittelte daraufhin – und klagte Rutter schließlich wegen Verhetzung an

Nach dem Vorfall betonte Rutter in einem Video, er werde nun kritisiert, weil man sich getraut habe, “sich gegen Pädophilie auszusprechen und ein Pädophilensymbol zu zerreißen”. Es sei nie um die “Homosexuellen-Fahne” gegangen, sondern um das darauf abgebildete Doppel-Herz. Dieses habe Ähnlichkeiten mit einem Symbol gehabt, das “Kinderschänder” verwenden würden, so Rutter. 

- Werbung -

Er wollte niemanden herabwürdigen, sagte Rutter vor Gericht

Vor Gericht sagte Rutter, das Video sei eine “Berichtigung der Medienberichterstattung”: “Man muss unterscheiden zwischen dem, was berichtet wurde und dem, was wirklich stattgefunden hat.”, so der ehemalige Landtagsabgeordnete. Er bekräftigte, “in keinster Art und Weise” jemanden herabwürdigen zu wollen – “weder Homosexuelle noch Politiker”.  

“Wie waren die Aussagen sonst gemeint, wenn nicht verhetzerisch oder beleidigend?”, wollte daraufhin die Staatsanwältin wissen. Eine Frage, die sich dem Richter zufolge nicht so einfach lösen ließ: “Der Tatbestand der Verhetzung ist offenbar nicht der Einfachste”, meinte er in seiner Urteilsbegründung.  

Aus formalen Gründen musste ein zweites Mal verhandelt werden

Rutters Äußerungen hätten sich gegen pädophile Straftäter gerichtet, so der Richter, der nicht feststellen konnte, dass er Homosexuelle verunglimpfen wollte. Da er keine Feststellungen zum Nachteil Rutters treffen konnte, sei ein Freispruch zu fällen gewesen. Weil die Staatsanwältin gegen das Urteil Berufung einlegte, ist es nicht rechtskräftig. 

Rutter war in dieser Causa bereits zum zweiten Mal vor dem Landesgericht Klagenfurt: Im März war er wegen Verhetzung zu einer Geldstrafe in der Höhe von 800 Euro und vier Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Dagegen hatte der Ex-Politiker berufen – das Oberlandesgericht Graz hat den Schuldspruch dann aus formalen Gründen aufgehoben, weshalb der Fall nun erneut verhandelt wurde. 

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner