Freitag, 26. April 2024
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Hetze gegen Homosexuelle: Gericht hebt Urteil gegen Martin Rutter auf

Nun muss der Fall noch einmal verhandelt werden

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Weil er nach Ansicht der Staatsanwaltschaft auf seinem Facebook-Account gegen Homosexuelle gehetzt haben soll, hat das Landesgericht Klagenfurt den ehemaligen Landtagsabgeordneten Martin Rutter im März verurteilt. Nun hat das Oberlandesgericht (OLG) Graz den Schuldspruch aufgehoben. 

Rutter betonte, die Aktion richtete sich nicht gegen Homosexuelle

Rutter moderierte Anfang September des vergangenen Jahres eine Demonstration von Corona-Gegnern in Wien, bei der Aktivistin Jennifer Klauninger publikumswirksam eine Regenbogenfahne zerrissen hatte. Danach entbrannte auf Rutters Facebook-Account eine teils extrem untergriffige Diskussion, worauf der Kärntner Landeshauptmann Peter Kaiser eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft übermittelte. 

Diese ermittelte daraufhin – und klagte Rutter schließlich wegen Verhetzung an. In erster Instanz betonte Rutter, dass sich seine Aktion nicht gegen Homosexuelle, sondern ausschließlich gegen Pädophile gerichtet hatte. Es tue ihm „wirklich sehr leid, wenn sich homosexuelle Menschen aufgrund meines Vorgehens angegriffen oder beleidigt fühlen“, so Rutter im März vor Gericht. Er wurde schließlich – nicht rechtskräftig – zu vier Monaten bedingter Haft und einer Geldstrafe in der Höhe von 800 Euro verurteilt. 

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Aus Formalgründen wurde der Schuldspruch aufgehoben

Rutter berief gegen das Urteil. Nun hat es das OLG Graz aus formalen Gründen aufgehoben. Andreas Haidacher, Vizepräsident und Sprecher des Gerichts, bestätigte einen entsprechenden Bericht der Kleinen Zeitung. Die Feststellungen zum Bedeutungsinhalt der Postings seien nicht ausreichend gewesen. Es konnte also nicht beurteilt werden, ob Rutter mit voller Absicht gegen die Menschenwürde vorgehen wollte. 

Nun geht der Fall zurück ans Landesgericht Klagenfurt. Dort wird die Causa dann erneut verhandelt – und zwar vor einem anderen Richter oder einer anderen Richterin als beim ersten Verfahren. Wann Rutter wieder vor dem Landesgericht Klagenfurt erscheinen muss, ist noch nicht klar. 

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