Freitag, 19. April 2024
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Neue Geschlechtseinträge: FPÖ sieht „Zerstörung der Gesellschaft“

Ein Abgeordneter bedient sich bei seiner Rede bei der AfD

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Personen, die der binären Geschlechterzuordnung nicht entsprechen, werden künftig im Meldegesetz berücksichtigt. Das hat der Nationalrat nach einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) heute mehrheitlich beschlossen – ohne die Stimmen der FPÖ, die für einen kleinen Eklat sorgte.

Sechs Geschlechtsbezeichnungen für alle, auf die „männlich“ und „weiblich“ nicht zutrifft

Menschen, die der herkömmlichen Geschlechtszuordnung nicht entsprechen, haben nach der VfGH-Entscheidung ein Recht auf eine passende Bezeichnung im Personenstandsregister und in Urkunden. Deshalb wurden Anpassungen im Meldegesetz erforderlich: Zusätzlich zu “männlich” und “weiblich” sind nun auch die alternativen Geschlechtsbezeichnungen “divers”, “offen”, “inter” oder “keine Angabe” möglich. 

Das missfällt der FPÖ offenbar. Gesundheitssprecherin Dagmar Berlakowitsch meinte: “Hier soll eine Gesellschaft zerstört werden”. Christian Ries, FPÖ-Mitglied im Innenausschuss, nannte die Verordnung in einer Aussendung “skuriller als manche Covid-Verordnung“, sie führe zahlreiche andere Rechtsnormen wie die Wehrpflicht oder die Unterbringung von Häftlingen ad absurdum. 

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Ein FPÖ-Abgeordneter zitierte aus einer AfD-Rede

Besonders verstörend war aber die Rede des FPÖ-Abgeordneten Hannes Amesbauer seine Rede. Er zählte in einer minutenlangen “Begrüßung” praktisch jede – und teilweise auch nicht-existente – Bezeichnungen für sexuelle Orientierungen und Geschlechtsidentitäten auf. Dabei war er fast wortgleich mit einer Rede, die der AfD-Abgeordnete Steffen König im Juni 2016 im Brandenburger Landtag hielt – und an der sich letztes Jahr schon ein KPÖ-Mandatar aus dem obersteirischen Bruck/Mur bediente. 

“Dieser skurrile FPÖ-Auftritt spricht leider Bände über das Weltbild dieser Partei”, ärgert sich Mario Lindner, Gleichbehandlungssprecher der SPÖ: “Sich auf eine Stufe mit der AfD zu stellen und von ‚Gesellschaftszerstörung‘ zu reden, ist genau das Gegenteil einer Politik, die sich an Respekt und Rechtskonformität orientiert.“

Mit dem neuen Meldegesetz setzt das Parlament eine VfGH-Entscheidung um

Mit der Gesetzesänderung setzt der Nationalrat eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) vom 15. Juni 2018 um. Demnach haben Menschen, die der herkömmlichen Geschlechtszuordnung von Mann und Frau nicht entsprechen, ein Recht auf Berücksichtigung ihres Geschlechts in amtlichen Dokumenten. Letzte Woche war die Änderung des Meldegesetzes durch den Innenausschuss gegangen.

Doch die Regierungsvorlage betrifft nur Varianten der Geschlechtsentwicklung, die sich “durch eine atypische Entwicklung des chromosomalen, anatomischen oder hormonellen Geschlechts kennzeichnen”, also vor allem intersexuelle Menschen. Trans Menschen sind von dieser Regelung explizit ausgenommen. 

Teil der Novelle des Meldegesetzes ist auch die Erfassung ausländischer Namensbestandteile wie etwa dem Vatersnamen und eine Konkretisierung der Daten, die an gesetzlich anerkannte Kirchen oder Religionsgesellschaften übermittelt werden. 

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