Freitag, 26. April 2024
HomePolitikEuropaQueeres Märchenbuch verboten: Litauen verurteilt

Queeres Märchenbuch verboten: Litauen verurteilt

Weil darin schwule und lesbische Charaktere vorkommen, hat in Litauen die zuständige Aufsichtsbehörde ein Kinderbuch aus dem Verkehr gezogen. Zu Unrecht, wie nun der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte feststellte.

Meistgelesen

Neu auf GGG.at

Im Jahr 2013 hat eine Universität in Litauen das Märchenbuch “Gintarinė širdis” (“Bernsteinfarbenes Herz”) der inzwischen verstorbenen, offen lesbischen Autorin Neringa Dangvydė Macatė veröffentlicht, mit einem Zuschuss des Kulturministeriums. Darin werden – angelehnt an klassische Märchen – Themen wie Hautfarben, Behinderung, Scheidung der Eltern, Migration oder Homosexualität kindgerecht zur Sprache gebracht. Zielgruppe der Geschichten sind Kinder im Alter von neun bis zehn Jahren. 

Geschichten über gleichgeschlechtliche Beziehungen widersprechen dem litauischen Jugendschutzgesetz

Zwei der sechs Geschichten in dem Buch handeln von gleichgeschlechtlichen Beziehungen. Für die zuständige Aufsichtsbehörde im Kulturministerium ein Problem: Die beiden Geschichten würden gegen das Jugendschutzgesetz verstoßen. Dieses 2009 verabschiedete Gesetz ist eine “Light-Version” des russischen Gesetzes gegen “Homo-Propaganda” und verbietet unter anderem Informationen, die “zu einem anderen Konzept von Ehe und Schöpfung” ermutigten. 

Der Verkauf musste kurzzeitig gestoppt werden, das Buch durfte anschließend nur mit einem Warnhinweis verkauft werden, dass das Buch für unter-14-Jährige schädlich sein könne. Dagegen klagte die Autorin. Vor den litauischen Gerichten scheiterte sie damit, 2019 endgültig vor dem Obersten Gerichtshof des Landes. Als sie im Jahr 2020 im Alter von 44 Jahren starb, führte ihre Mutter den Kampf fort – auf europäischer Ebene. 

- Werbung -

In Straßburg blitzt die Argumentation der litauischen Regierung ab

Nun hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) der Mutter von Neringa Dangvydė Macatė recht gegeben. Das Verbot sei ein Verstoß gegen die Menschenrechtskonvention, weil der Autorin gegenüber das Recht auf freie Meinungsäußerung verletzt wurde, so das Straßburger Gericht am Montag. 

Anders als von der Regierung behauptet, würden schwule und lesbische Paare in den Märchen gegenüber heterosexuellen Paaren nicht auf ein Podest gestellt – stattdessen ginge es um Respekt für alle Mitglieder der Gesellschaft. Kindern dürfe der Zugang zu Informationen zu gleichgeschlechtlichen Beziehungen nicht derart verwehrt werden, machte der EGMR klar. 

Dabei verweist er auf frühere Urteile: Es gebe keine wissenschaftlichen Beweise dafür, dass die Erwähnung von Homosexualität Kindern schaden könnte. Außerdem sei es nicht in Ordnung, dass sich der Staat auf die Seite einer bestimmten Lebensform schlage. Das sei nicht vereinbar mit den Grundsätzen von Gleichheit und Toleranz in einer demokratischen Gesellschaft. 

Nun muss Litauen Macatés Mutter 12.000 Euro Schadenersatz und 5.000 Euro Prozesskosten zahlen. 

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner