Freitag, 19. April 2024
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„Nicht binär“ als Geschlechtseintrag: Etappenerfolg vor Gericht

Um in Österreich einen alternativen Geschlechtseintrag verwenden zu können, müssen Betroffene ein medizinisches Gutachten vorweisen, das sie nicht als männlich oder weiblich ausweist – doch das könnte sich nach einer aktuellen Gerichtsentscheidung ändern.

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Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichts Wien stärkt die Rechte nicht binärer Personen – und ist eine deutliche Ohrfeige für das ÖVP-geführte Innenministerium. Ein Gründungsmitglied von Venib (Verein nicht binär) hatte gegen die derzeitige Regelung geklagt. Das Verwaltungsgericht hat ihm nun recht gegeben.

Das Innenministerium sieht alternative Geschlechtseinträge nur für eine kleine Gruppe von Personen vor

In der aktuellen Erläuterung des Innenministeriums – dem „Nehammer-Erlass“ – ist ein alternativer Geschlechtseintrag nur für Personen vorgesehen, die ihre Variante der Geschlechtsentwicklung mit einem medizinischen Gutachten nachweisen können. 

Davon ausgeschlossen sind Personen, die durch ihre körperlichen Merkmale eindeutig einem Geschlecht zugewiesen werden können. Trans und nicht-binäre Personen haben also derzeit keine Möglichkeit, einen alternativen Geschlechtseintrag wie „divers“, „inter“ oder „offen“ zu bekommen oder auf den Eintrag zu verzichten – sie können nur zwischen „männlich“ oder „weiblich“ wählen.

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Die Gerichte machen klar: Es geht um gelebte Geschlechtsidentität

Das wird von der Community kritisiert, entspricht dieser Erlass nicht dem Willen der zuständigen Gerichte: Der Verfassungsgerichtshof hat bereits 2018 festgestellt, dass nicht nur die medizinische Diagnose „intergeschlechtlich“ für einen alternativen Geschlechtseintrag relevant ist, sondern auch die gelebte Geschlechtsidentität. 

Eine Meinung, der sich auch das Verwaltungsgericht Wien angeschlossen hat. So urteilte das Gericht, dass die klagende Person das Recht hat, den Eintrag „nicht-binär“ in Dokumenten zu führen – ohne medizinisches Gutachten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, das Innenministerium wird wahrscheinlich in Revision gehen. Dann wird der Fall vor dem Höchstgericht verhandelt.

„Jetzt gibt es mich endlich auch rechtlich schwarz auf weiß“

Trotzdem ist die Freude bei den Betroffenen groß: „Nach über einem Jahr Kampf ist es soweit! Jetzt gibt es mich endlich auch rechtlich schwarz auf weiß. Es ist wahnsinnig berührend und befreiend – und in Hinsicht, was es für die weitere Community heißt, alle Nerven wert“, so die klagende Person in einer ersten Stellungnahme.

Auch aus der Politik und der Community gibt es erste Reaktionen – sowohl die HOSI Wien als auch die Grüne LGBTIQ-Sprecherin Ewa Ernst-Dziedzic Dominique Mras, Trans-Sprecherin der sozialdemokratischen LGBTI-Initiative SoHo befürworten die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wien.

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