Samstag, 27. April 2024
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EU-Parlament will Rechte von Regenbogenfamilien absichern

Das EU-Parlament will eine einheitliche Anerkennung der Elternschaft - unabhängig von der Art der Familie. Das würde vor allem die Situation von Regenbogenfamilien verbessern.

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Mit breiter Mehrheit hat sich das Europäische Parlament Mitte Dezember für eine EU-weite Anerkennung der Elternschaft ausgesprochen – unabhängig von der Art der Familie und davon, wie das Kind empfangen oder geboren würde. 

„Europäisches Elternschaftszertifikat“ soll EU-weit gelten und gleiche Rechte garantieren

Möglich soll das durch ein Europäisches Elternschaftszertifikat werden, das in allen EU-Sprachen und digital zugänglich sein soll. Dieses soll die nationalen Dokumente nicht ersetzen, aber an deren Stelle verwendet werden können. Es soll auch die Anerkennung der Elternschaft innerhalb der EU erleichtern.

Das würde vor allem die Rechte von Regenbogenfamilien stärken, die der Parlamentsentwurf ausdrücklich erwähnt. Das Ziel des Entwurfs: Alle Kinder sollen nach nationalem Recht die gleichen Rechte haben, wenn es um Bildung, Gesundheitsversorgung, Sorgerecht oder Erbfolge geht.

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So soll auch etwa der Status von Kindern, die durch Leihmutterschaft geboren wurden, in Übereinstimmung mit internationalem Recht EU-weit geklärt werden. Die Zulassung oder das Verbot der Leihmutterschaft in den einzelnen Staaten der EU soll dadurch aber explizit nicht berührt werden, betont der Parlamentsentwurf.

Kritik aus Ungarn, Italien und von katholischen Verbänden

Nun müssen die Regierungen der einzelnen Mitgliedsstaaten über den endgültigen Text entscheiden. Mehrere Länder, darunter Ungarn und Italien, haben bereits ihre Ablehnung bekundet. Auch die Föderation der katholischen Familienverbände kritisiert das Vorhaben. 

Der österreichische Nationalrat hat hingegen zeitgleich einen dazu passenden Vorstoß präsentiert: Gegen die Stimmen der FPÖ wurde eine Gesetzesnovelle beschlossen, die die Rechte von Regenbogenfamilien nach einer Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) stärkt.

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