Samstag, 27. April 2024
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Nationalrat beschließt mehr Rechte für Regenbogenfamilien

Mehr Rechte für Regenbogenfamilien hat der Nationalrat am Freitag beschlossen - gegen die Stimmen der FPÖ. Damit tragen sie einer Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs Rechnung.

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Mit den Stimmen von ÖVP, SPÖ, Grünen und NEOS ist am Freitag eine Novelle des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs (ABGB) beschlossen worden. Diese stärkt nach einer Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) die Rechte von Regenbogenfamilien.

So haben jetzt Kinder von Frauen, die in gleichgeschlechtlicher Ehe oder eingetragener Partnerschaft leben, künftig auch dann automatisch zwei Elternteile, wenn sie ohne In-Vitro-Fertilisation gezeugt wurden. Damit werde automatisch jene Person zweiter Elternteil, die zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes mit der Mutter in Ehe oder eingetragener Partnerschaft lebe, so Justizministerin Alma Zadić.

Gleiches Recht für alle Kinder

Außerdem gilt jene Person, die bei einer nicht-medizinischen Fortpflanzung den Samen bereitstellt, nicht mehr als Vater, wenn die Partner:innen das vereinbart haben. Gleichgeschlechtliche Paare können somit unter denselben Bedingungen Kinder anerkennen, wie es heterosexuelle Paare schon bisher konnten, so Zadić.

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Mit der Novelle wird außerdem jede Kommerzialisierung und Vermittlung nicht-medizinisch unterstützter Fortpflanzung ausdrücklich verboten und der dritte Geschlechtseintrag sprachlich erfasst.

Grüne: Alle Eltern haben das Recht auf zwei Elternteile

Für die konservative ÖVP-Abgeordnete Gudrun Kugler sei es positiv, dass in diesem Gesetz am Begriff Vater festgehalten werde und es einen Konsens aller Parteien zum Verbot der Leihmutterschaft gebe.

Für die Grüne Justizsprecherin Agnes Prammer ist das Gesetz ein Grund zur Freude: Alle Kinder hätten das Recht auf zwei Elternteile, egal in welcher Form und mit wem die Eltern zusammenlebten, so die Nationalratsabgeordnete.

FPÖ: „Gesetzliche Fiktion“, dass Samen von der Partnerin stammt

Für die FPÖ kritisierte Harald Stefan das Gesetz unter anderem wegen der „gesetzlichen Fiktion“, dass der Samen für die Zeugung eines Kindes „innerhalb einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft bei nicht-medizinischer Fortpflanzung von der Partnerin stamme“.

Ebenfalls ohne die Stimmen der FPÖ angenommen wurden Änderungen im Personenstandsgesetz, die durch die Änderungen des ABGB nötig geworden sind. So wird etwa nach „Vaterschaft“ im Personenstandsgesetz die Wortfolge „oder Elternschaft“ eingefügt, aus dem „Ehemann der Mutter“ wird die „Person, mit der die Mutter verheiratet ist oder in eingetragener Partnerschaft lebt“.

SPÖ gegen zentrales Register für Samen- und Eizellenspenden

Alle Parteien mit Ausnahme der SPÖ stimmten für die Einführung eines zentralen Registers über Samen- und Eizellenspenden. So soll das Recht des Kindes, seine genetische Abstimmung zu erfahren, verbessert werden. Hier sollen die zuständigen Ministerien bis 29. April 2024 einen Gesetzentwurf ausarbeiten.

Die SPÖ habe gegen diesen Antrag gestimmt, weil er keine Antwort auf die Frage gebe, wie Kinder von ihren biologischen Eltern erfahren, kritisierte der SPÖ-Abgeordnete Harald Troch. Ebensowenig gebe es Antworten auf Fragen des Datenschutzes in diesem Bereich, so der Sozialdemokrat.

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