HomeSzeneSalzburgSchwules Paar mit Nazi-Parolen bedroht: Nachbarin muss KZ besuchen

Schwules Paar mit Nazi-Parolen bedroht: Nachbarin muss KZ besuchen

Betrunken hat eine 52-jährige Deutsche in Salzburg ihre schwulen Nachbarn auf derbste Weise beschimpft. Jetzt wurde sie dafür zu einer Bewährungsstrafe verurteilt - und muss ein KZ besuchen.

Dass auch der Frömmste nicht in Frieden leben kann, wenn es der Nachbarin nicht gefällt, musste ein schwules Paar aus Saalfelden leidvoll feststellen: Die 52-jährige Deutsche beleidigte im Juli letzten Jahres ihre Nachbarn mit Sätzen wie „alle homosexuellen Männer gehören erschossen“.

Selbst die Polizei brachte die 52-Jährige nicht zur Vernunft

„Wir haben die Polizei gerufen, weil sie nicht aufhörte und es unangenehm war“, so einer der betroffenen Männer. Doch selbst der Polizei-Einsatz brachte die in ihrer Heimat mehrfach vorbestrafte Frau nicht zur Vernunft.

„Gegenüber den Polizisten hat die Angeklagte, die zwar alkoholisiert, aber zurechnungsfähig war, dann den rechten Arm zum Hitlergruß erhoben und ,Heil Hitler‘ gerufen. Und gesagt: ‚Alle Homosexuellen gehören vergast‘“, zitieren die Salzburger Nachrichten  Staatsanwalt Florian Weinkamer im Prozess.

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Vor Gericht räumte die Deutsche die Vorwürfe nun ein

Als die Polizei weg war, beleidigte sie das schwule Paar weiter und bedrohte sie mit dem Umbringen, weil es die Polizei gerufen habe. Einige Tage später kletterte sie auch noch auf den Balkon ihrer Nachbarn und zerstörte deren Blumentöpfe.

Am Freitag musste sich die 52-Jährige deshalb unter anderem wegen des Verdachts auf Wiederbetätigtung am Landesgericht Salzburg vor den Geschworenen verantworten. Anders als gegenüber der Polizei räumte sie nun die Vorwürfe ein. Sie habe an jenem Tag früh zu trinken begonnen, mit der rechten Szene will sie nichts zu tun haben.

Der Nachbarin tut das „alles sehr leid“

Die 52-Jährige beteuerte, dass ihr „das alles sehr leid“ tue und sie sich entschuldigen wolle. Der Salzburger Rechtsanwalt Hellmut Prankl, Verfahrenshelfer der Frau, betonte, dass seine Mandantin durch den Alkohol völlig unüberlegt gehandelt habe.

Die Frage von Staatsanwalt Weinkamer, ob sie wisse, dass im Dritten Reich auch Homosexuelle verfolgt wurden, verneinte sie mit den Worten: „Nein, ich dachte nur die Juden“. Das brachte ihr eine gerichtliche Nachhilfestunde ein: Neben 14 Monaten auf Bewährung und einer Alkohol-Therapie verdonnerte sie das Gericht zu einem Besuch im ehemaligen Konzentrationslager Mauthausen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Erst vor wenigen Tagen war ein ähnlicher Fall bekannt geworden: Ein Chefinspektor aus Oberösterreich wurde zu einer Disziplinarstrafe in der Höhe von 8.000 Euro verurteilt, weil er unter anderem in einem Kurs gesagt haben soll, „Schwul sein ist ja nur eine Krankheit, wobei man das ja heutzutage nicht mehr sagen darf“.

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