Freitag, 29. März 2024
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Frankreich: Rüge für Adoptionsverbot

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Eine Rüge vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte hat Frankreich für sein Adoptionsverbot für gleichgeschlechtliche Paare bekommen. Die große Kammer des Gerichts in Straßburg gab einer 45 Jahre alten französischen Grundschullehrerin Recht, die vergebens versucht hatte, ein Kind zu adoptieren. Ihr muss Frankreich dem Urteil zufolge nun 10.000 Euro Schmerzensgeld zahlen.

1998 hatte die Lehrerin einen Adoptionsantrag gestellt. Dabei hat sie auch ihre stabile Beziehung zu ihrer Freundin, einer Psychologin, angegeben. Daraufhin wiesen die Behörden den Antrag der Frau ab, weil das Kind keine „väterliche Bezugsperson“ haben würde. Gegen diesen Bescheid zog die Frau in Frankreich bis zum Conseil d’État, dem höchsten Verwaltungsgericht des Landes. Dieses wies ihre Klage mit dem Hinweis zurück, die Adoption sei nicht wegen der „sexuellen Orientierung“ der Frau abgelehnt worden, sondern im Interesse des Kindes, das adoptiert werden sollte.

Eine Entscheidung, die der Gerichtshof für Menschenrechte nicht nachvollziehen konnte: Immerhin können in Frankreich auch ledige ein Kind adoptieren. Wenn ein Land ein solches Recht schaffe, dürfe es bei seiner Umsetzung keine diskriminierenden Entscheidungen treffen. Der Hinweis der französischen Behörden auf das Fehlen einer „väterlichen Bezugsperson“ sei damit willkürlich gewesen, heißt es in dem Urteil. Tatsächlich sei dieses Argument als Vorwand genutzt worden, um den Antrag der Frau wegen ihrer Homosexualität abzulehnen.

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