Freitag, 29. März 2024
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Schwuler Asylwerber abgeschoben: Anfrage an Fekter

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Der Fall des schwulen Ayslbewerbers Cletus B. sorgt für ein Nachspiel im Nationalrat: Der Nigerianer wurde Anfang Mai in seine Heimat abgeschoben worden, obwohl Homosexualität dort mit bis zu 14 Jahren Haft bestraft wird, im islamisch dominierten Teil des Landes droht ihm sogar der Tod.

Jetzt hat der Grüne Justizsprecher Albert Steinhauser eine parlamentarische Anfrage an Innenministerin Maria Fekter gestellt. Steinhauser möchte unter anderem wissen, weshalb B. „trotz seiner noch anhängigen Beschwerde beim Asylgerichtshof gegen die Zurückweisung seines Asylantrags abgeschoben“ wurde, nachdem ihm durch sein „öffentliches Outing in Österreich als Homosexueller nun in Nigeria konkret Gefahr für Leib und Leben droht“.

Außerdem möchte Steinhauser von Fekter wissen, ob Österreichs Asylbehörden sexuelle Orientierung als offiziellen Asylgrund anerkennen und wann sich Asylwerber outen müssen, damit Homosexualität als Asylgrund anerkannt wird.

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Offiziell ist Homosexualität in Österreich derzeit kein zwingender Asylgrund, es hängt daher oft von den Beamten ab, die den Akt bearbeiten, ob der Asylwerber in Österreich bleiben kann oder in seine Heimat abgeschoben wird.

Unterstützung bekommt Steinhauser dabei von der für Antidiskriminierung zuständigen Wiener Stadträtin Sandra Frauenberger von der SPÖ: „Es ist daher dringend notwendig, Homosexualität oder eine transsexuelle Identität in Österreich als strukturelle Asylgründe offiziell anzuerkennen“, so Frauenberger anlässlich des internationalen Tags gegen Homophobie (IDAHO), der heute begangen wird.

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