Samstag, 27. Juli 2024
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Bald Stiefkind-Adoption für Homo-Paare in Österreich?

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Morgen beginnt in Straßburg ein Prozess, der die Rechte von Lesben und Schwulen in Österreich erheblich stärken kann.

Geklagt haben zwei Lesben, die in einer festen Beziehung leben, und der leibliche Sohn einer der beiden Frauen. Sie fühlen sich diskriminiert, weil eine von ihnen nach der jetzigen Rechtslage den leiblichen Sohn ihrer Partnerin nicht adoptieren darf.

Grund dafür ist §182, Absatz 2 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB). Dieser sieht vor, dass bei einer Adoption durch eine Einzelperson gleichzeitig das Eltern-Kind-Verhältnis mit dem leiblichen Elternteil des gleichen Geschlechts endet. Damit hätte der Bub entweder eine leibliche Mutter oder eine Adoptivmutter – nie wären allerdings beide Frauen rechtlich für ihn verantwortlich. Für die Klagenden ist das ein klarer Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention. Denn diese verbietet eine Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung – und genau das passiere in diesem Fall, so die Klägerinnen.

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In Österreich sind die beiden Frauen mit ihren Klagen abgeblitzt. Zuletzt hat der Oberste Gerichtshof (OGH) die Beschwerde abgewiesen. Er sieht §182 nicht als verfassungswidrig an, da der Gesetzgeber bei der Adoption versucht habe, einer natürlichen Familie möglichst nahe kommende Verhältnisse herzustellen. Nun ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte am Zug.