Freitag, 19. April 2024
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Anti-Homo-Pfarrer bei Staatsanwaltschaft angezeigt

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Für seine Aussagen über Homosexualität wurde der Pfarrer von St. Veit am Vogau in der Südsteiermark von der Diözese Graz-Seckau gerügt – abberufen wird Karl Tropper nicht. Die Rosalila PantherInnen haben den Fall mittlerweile der Staatsanwaltschaft übergeben.

Er habe sich über die „Geschichte von Stützenhofen“ geärgert, erzählte der 75-Jährige dem „Kurier“. In der kleinen Gemeinde nahe der tschechischen Grenze wurde ein offen schwul lebender Mann zum Pfarrgemeinderat gewählt – mit dem Segen von Erzbischof Christoph Schönborn. Deshalb habe er dem Pfarrblatt eine Doppelseite beigelegt: Homosexualität sei eine „Triebverirrung“ und nach „psychologischer Erkenntnis eine Krankheit“, die heilbar sei. Außerdem hätten Schwule, so die Beilage, „mehr als sechs Millionen Aids-Tote zu verantworten“.

Tropper steht auch in diversen Zeitungsinterviews nach wie vor zu seiner Meinung. Dafür wird er auch von kirchlichen Laienorganisationen kritisiert. Hans Putzer von der Katholischen Aktion Steiermark bezeichnet den Pfarrer von St. Veit am Vogau als „Spaltpilz, der die Einheit der Kirche gefährdet“.

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Die Diözese selbst gibt sich zurückhaltend: Man lehne „schreckliche Vereinfachungen, von woher sie auch kommen mögen, strikt ab“. In einer Erklärung heißt es, Pfarrer Tropper habe zu Homosexualität auf eine Weise Stellung genommen, „die bei davon Betroffenen und weit über deren Kreis hinaus zu Kritik und auch zu Empörung geführt hat.“ Die katholische Kirche stehe „in der Spannung zwischen der gebotenen Nichtdiskriminierung homosexuell orientierter Menschen und der Bewertung von praktizierter Homosexualität“. Die Forderung der Arbeitsgemeinschaft Homosexualität und Glaube (HuG) Steiermark, Tropper bereits ein Jahr vor seiner eigentlichen Pensionierung abzuberufen, lehne man ab.

Dafür reagieren die Rosalila PatherInnen (RLP): Die steirische Schwulen- und Lesbenorganisation hat eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft Graz eingebracht. Diese soll prüfen, ob der Tatbestand der Verhetzung vorliegt. „Gegen Hassprediger muss vorgegangen werden, egal welcher Konfession sie angehören“, so RLP-Obmann Kurt Zernig.

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