Donnerstag, 18. April 2024
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Zwangsouting im Reisepass bei Eingetragener Partnerschaft?

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Ausländische Staatsbürger, die in Österreich eine Eingetragene Partnerschaft eingehen, bekommen eine entsprechende Eintragung im Reisepass – und sind damit quasi zwangsgeoutet. Das Rechtskomitee Lambda (RKL) fordert eine Änderung dieser Praxis.

Eigentlich ist es ein normaler Verwaltungsakt: Wer nicht österreichischer Staatsbürger ist, muss bei der Eintragung seiner Partnerschaft seinen Reisepass vorlegen. Dieser wird dann mit 14,30 Euro vergebührt. Die Vergebührung muss dokumentiert werden – in der Regel direkt auf der betroffenen Urkunde. Und genau das macht in Wien die zuständige Magistratsabteilung (MA) 35.

Was heißt: Irgendwo im Reisepass befindet sich dann ein Stempel mit dem Vermerk „Bundesgebühr entrichtet“ und der Aktenzahl – aus der eindeutig erkennbar ist, dass es sich um die Schließung einer Eingetragenen Partnerschaft ist.

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Diese Praxis kritisiert das RKL. Denn Homosexualität ist in 80 Staaten der Welt noch immer strafbar, und ein entsprechender Eintrag im Reisedokument könnte lebensgefährlich sein. Auch Schikanen von örtlichen Behörden wäre durch diese Eintragung Tür und Tor geöffnet.

In österreichischen Reisepässen findet sich diese Eintragung übrigens nicht – diese müssen bei einer Eingetragenen Partnerschaft nicht vorgelegt werden.

Gesetzlich vorgeschrieben ist die Eintragung im Reisepass übrigens nicht – das Gebührengesetz schreibt nur vor, dass die Gebühr „im bezughabenden Verwaltungsakt in nachprüfbarer Weise“ festgehalten werden muss. Das wäre nach Ansicht des RKL auch in einer gesonderten Zahlungsbestätigung der Fall. Die MA 35 sieht derzeit keinen Handlungsbedarf.

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