Samstag, 27. April 2024
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Berlin will verurteilte Schwule rehabilitieren

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Die rot-schwarze Landesregierung von Berlin möchte jene Bürger rehabilitieren, die wegen ihrer Homosexualität verurteilt worden sind. Der Senat hat beschlossen, einen dementsprechenden Antrag in den Bundesrat einzubringen.

Ziel sei eine „umfassende Rehabilitation und bestmögliche Unterstützung der Betroffenen“, heißt es in einer gemeinsamer Erklärung der Berliner SPD und CDU. Denn während Urteile gegen Homosexuelle aus der Zeit des Nationalsozialismus inzwischen aufgehoben seien, stehe die Wiedergutmachung für eine spätere Bestrafung noch aus, sagte Integrationssenatorin Dilek Kolat (SPD) am Dienstag. Es sei „höchste Zeit“, das zu ändern.

Paragraph 175, der einvernehmliche gleichgeschlechtliche Handlungen unter Männern bestrafte, wurde in der Bundesrepublik erst 1994 vollständig gestrichen. Bis 1969 galt noch die von den Nationalsozialisten verschärfte Version, erst danach wurde der Paragraph entschärft.

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Insgesamt wurden nach dem 2. Weltkrieg in der Bundesrepublik 50.000 Männer verurteilt. In der DDR, wo der Paragraph 1968 aufgehoben wurde, gab es 1.300 Verurteilungen. Diese Urteile sollen nun aufgehoben werden, wenn es nach dem Berliner Senat geht. Die Betroffenen sollen eine Entschädigung bekommen.

Außerdem will der Senat der deutschen Hauptstadt, dass „dieses dunkle Kapitel deutscher Geschichte“ erforscht und dokumentiert werde. Dazu wolle man mit der Magnus-Hirschfeld-Stiftung des Bundes zusammenarbeiten.

Lob für den Antrag kommt von der Linkspartei: Für den Berliner Landesparteichef Klaus Lederer ist es „bemerkenswert, weil sich damit auch die CDU erstmals so deutlich zur Menschenrechtswidrigkeit dieses Unrechts und zur Notwendigkeit seiner Aufhebung ohne Wenn und Aber bekennt“. Es sei an der Zeit, dass den noch Lebenden Gerechtigkeit widerfahre.

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