Donnerstag, 28. März 2024
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Erste Verurteilung nach ‚Anti-Homo-Propaganda‘-Gesetz

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Zum ersten Mal hat es in St. Petersburg eine Verurteilung nach dem „Anti-Homo-Propaganda“-Gesetz gegeben: Russlands bekanntester Schwulenaktivist Nikolai Alexejew wurde zu einer Geldstrafe von 5.000 Rubel, etwa 130 Euro, verurteilt.

Sein Vergehen: Er hatte im April bei einer Demonstration vor dem Smolny Institut ein Schild mit der Aufschrift „Homosexualität ist keine Perversion“ öffentlich hochgehalten. Er wird gegen das Urteil Berufung einlegen.

Das umstrittene Gesetz, das „öffentliche Handlungen, die auf die Propaganda von Sodomismus und Lesbierismus, Bisexualität, Transgenderismus oder Pädophilie unter Minderjährigen abzielen“ verbietet, wurde im Februar beschlossen und trat im April in Kraft. Bis jetzt wurden zwar Aktivisten aufgrund des Gesetzes festgenommen, aber nicht verurteilt. Offenbar zweifeln sogar Richter die Verfassungsmäßigkeit des „Anti-Homo-Propaganda“-Gesetzes an.

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Dass mit Alexejew das erste Mal jemand nach diesem umstrittenen Gesetz verurteilt wurde, beunruhigt auch Menschenrechtsaktivisten. Die Lage für Lesben und Schwule in Russland wird offenbar immer gefährlicher.

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