Donnerstag, 25. April 2024
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Supreme Court öffnet Ehe für Lesben und Schwule in den gesamten USA

Eheverbote nicht mit Verfassung vereinbar, gleichgeschlechtliche Ehen in den ganzen USA gültig

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Der Oberste Gerichtshof der USA hat eine Entscheidung in Bezug auf die Öffnung der Ehe für schwule und lesbische Paare gefällt. Die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare entspreche der US-Verfassung, so die Richter. Die Entscheidung fiel denkbar knapp mit 5:4 Stimmen aus. „Keine Verbindung ist tiefergehender als die Ehe“, erklärt Höchstricher Anthony Kennedy die Mehrheitsmeinung des Gerichts.

Bundesstaaten, in denen die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare verboten ist, müssen diese öffnen, urteilte der Supreme Court. Damit ist die Ehe in den gesamten USA für schwule und lesbische Paare geöffnet. Wann diese die ersten Ehelizenzen ausstellen müssen, ist noch nicht klar.

In Atlanta sollen die ersten Ehelizenzen etwa eine Stunde nach dem Urteil ausgestellt worden sein. Georgia gehörte zu jenen Bundesstaaten, in denen gleichgeschlechtlichen Paaren die Ehe verwehrt wurde.

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Vor der Entscheidung des Höchstgerichts war die Ehe für gleichgeschlechtliche Paare in 13 Bundesstaaten verboten, 37 Staaten sowie die Hauptstadt Washington DC stellen homosexuelle und heterosexuelle Partnerschaften dagegen bereits gleich – teilweise erst nach Entscheidungen durch Bundesgerichte.

Jubel vor dem Gericht, Präsident Obama erfreut

Als die Entscheidung verlautbart wurde, brachen die Demonstraten vor dem Obersten Gerichtshof in Jubel aus. Einige von ihnen hatten sogar vor dem Gebäude übernachtet. Wie die BBC berichtet, rief einer von ihnen, Jordan Monaghan, nach der Entscheidung sofort seine Mutter an: „Hey Mama, ich bin vor dem Supreme Court. Dein Sohn kann jetzt einen Ehemann haben!“, sagte er ihr.

Präsident Barack Obama zeigte sich über das Urteil des Obersten Gerichtshofs erfreut. „Heute ist ein großer Schritt auf unserem Marsch in Richtung Gleichheit. Schwule uns lesbische Paare haben jetzt das Recht zu heiraten, wie jeder andere“, twitterte er in einer ersten Reaktion. Ähnlich erfreut gaben sich auch die demokratische Präsidentschaftskandidatin Hillary Clinton und die ehemalige Sprecherin des Repräsentantenhauses, Nancy Pelosi.

Nicht ganz so begeistert sind erwartungsgemäß konservative Republikaner. Bobby Jindal, Gouverneur von Lousiana, kritisiert das Urteil. Das Gericht folge „Meinungsumfragen und trampelt auf den Rechten der Staaten, die einmal vom zehnten Verfassungszusatz geschützt wurden. Die Ehe zwischen einem Mann und einer Frau wurde von Gott geschaffen, und das kann kein irdisches Gericht ändern“, sagte er in einer ersten Stellungnahme.

Ende eines jahrelangen Konfliktes

Gegen das Eheverbot geklagt hatte Jim Obergefell aus Ohio, der nicht als rechtmäßiger Witwer seines verstorbenen Partners John Arthur anerkannt wurde. „Ich hoffe, dass die ‚Homo-Ehe‘ bald ein Ding der Vergangenheit sein wird, und es ab diesem Tag einfach ‚Ehe‘ heißt“, sagte ein zu Tränen gerührter Obergefell vor den Stufen des Supreme Court, als das Urteil bekannt wurde.

Im November 2014 hielt das Bundesberufungsgericht für Ohio, Kentucky, Tennessee und Michigan im Fall des Witwers entgegen dem landesweiten Trend das Verbot der Ehe-Öffnung aufrecht. Die widersprüchlichen Urteile machten eine höchstrichterliche Antwort nötig.

Der Supreme Court musste daraufhin urteilen, ob der Gleichbehandlungsgrundsatz, der im 14. Zusatzartikel der US-Verfassung festgeschrieben ist, alle Bundesstaaten verpflichtet, gleichgeschlechtliche Ehen zu erlauben. Diese Entscheidung ist heute zugunsten schwuler und lesbischer Paare gefallen.

Höchstgericht machte Ergbnisse von Volksabstimmungen ungültig

Die verklagten Bundesstaaten sahen die Ehe als jahrtausende alte Institution aus Mann und Frau, die besonderen Schutz verdiene. Außerdem argumentieren sie, dass die Entscheidung über die Definition der Ehe nicht bei Gerichten, sondern den Wählern liegen müsse. Und die hätten in der Vergangenheit für einen Schutz der klassischen Definition in der Verfassung der Bundesstaaten gestimmt. Die Kläger argumentieren hingegen, dass ihr verfassungsmäßiges Recht auf Gleichbehandlung nicht von der Mehrheit beschnitten werden dürfe. Dieser Meinung schloss sich auch der Oberste Gerichtshof der USA an.

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