Freitag, 19. April 2024
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Ermittlungen gegen Huonder eingestellt: Beschwerde gegen Staatsanwaltschaft

Pink Cross gibt sich nicht so leicht geschlagen

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Dass die Staatsanwaltschaft Graubünden das Ermittlungsverfahren gegen den Churer Bischof Vitus Huonder eingestellt hat, will die Schweizer Schwulenorganisation Pink Cross nicht so hinnehmen. Sie hat angekündigt, gegen die Entscheidung Berufung einzulegen.

Für LGBT-Organisationen sind die Äußerungen des Bischofs eine öffentliche Aufforderung zu Gewalt

Der Bischof hatte Ende Juli bei einer Konferenz in Fulda Bibelstellen zitiert, welche die Todesstrafe für Homosexualität fordern. Diese würden die „göttliche Ordnung“ zeigen, die für den „Umgang mit der Sexualität gilt“, so der Bischof damals. Die von ihm zitierten Stellen „allein würden genügen, um der Frage der Homosexualität aus der Sicht des Glaubens die rechte Wende zu geben“.

Daraufhin haben die Schweizer Schwulenorganisation Pink Cross und andere Organisationen aus der Community Strafanzeige gegen Bischof Vitus Huonder gemäß Paragraph 259 des Schweizerischen Strafgesetzbuchs. Dieser stellt die „öffentliche Aufforderung zu Verbrechen oder zur Gewalttätigkeit“ unter Strafe setzt – und dieser Tatbestand sei mit der Rede erfüllt, begründeten die Aktivisten.

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Staatsanwaltschaft stellte Ermittlungen ein, weil sie die Aussagen von Bischof Huonder nicht ernstnahm

Doch die zuständige Staatsanwaltschaft Graubünden stellte die Ermittlungen wieder ein. Man sei zu dem Schluss gekommen, dass die Aussagen des Bischofs „nicht die für die Tatbestandserfüllung geforderte Eindringlichkeit und Eindeutigkeit aufwiesen“, so die Behörde in der Stellungnahme.

Damit möchte sich Pink Cross allerdings nicht zufrieden geben. Sie haben am Montag Beschwerde gegen die Einstellung eines Strafverfahrens gegen Bischof Vitus Huonder eingelegt. Die Organisation begründet diese Beschwerde damit, dass die „fraglichen Bibelzitate nicht einfach isoliert für sich wiedergegeben“ wurden. Der Bischof habe „einleitend deren Authentizität und Wahrheit bestätigt, sowie vor und unmittelbar nach dem Zitieren ein entsprechendes Handeln propagiert“. Die Wortwahl möge akademisch wirken, sei aber nicht harmlos, so Pink Cross.

Eine Entscheidung über die Beschwerde steht noch aus.

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