Samstag, 20. April 2024
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Referendum gegen Homo-Ehe in Slowenien darf nicht verboten werden

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Die Slowenen dürfen in einer Volksabstimmung über die Rechtmäßigkeit der geplanten Ehe-Öffnung abstimmen. Das Höchstgericht hat heute vormittag ein vom Parlament beschlossenes Verbot dieses Referendums aufgehoben. Allerdings hat das Gericht die Frage offengelassen, ob eine solche Volksabstimmung mit der slowenischen Verfassung kompatibel sei.

Referendum soll Parlamentsbeschluss aufheben

Die Öffnung der Ehe wurde Anfang März mit großer Mehrheit im slowenischen Parlament angenommen: Die Nationalversammlung in Ljubljana stimmte mit 51 zu 28 Stimmen für das Gesetz, der Nationalrat entschied sich mit 23 zu 14 Stimmen dafür, kein Veto gegen das Gesetz einzulegen.

Allerdings haben katholisch-konservative Kreise angekündigt, die Ehe-Öffnung mit einem Referendum zu verhindern. Keine zwei Wochen nach dem Parlamentsbeschluss startete die „Bürgerinitiative für Familie und Kinderrecht“ eine entsprechende Petition an das Parlament, um eine Unterschriftensammlung für das Referendum zu starten.

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Parlament verbot Referendum – das ist verfassungswidrig

Am gleichen Tag, an dem auch die Petition startete, reichte eine Gruppe von 23 Abgeordneten eine Resolution in die Nationalversammlung ein, um dieses Referendum zu verhindern. Diese Resolution wurde drei Tage später mit 53 zu 21 Stimmen angenommen.

Nun hat das slowenische Höchstgericht beschlossen, dass diese Resolution unrechtmäßig ist. Die Gegner der Ehe-Öffnung können somit weiter Unterschriften für ein Referendum sammeln. Nach slowenischem Recht brauchen sie dafür zimmerhalb von 35 Tagen 40.000 Unterschriften.

Das Höchstgericht hat allerdings nur die Frage geklärt, ob das Verbot des Referendums verfassungsgemäß ist. Ob das Referendum selbst der slowenischen Verfassung entspricht oder gegen die dort verankerten Grundrechte verstößt, war nicht Gegenstand der Entscheidung.

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