Freitag, 26. April 2024
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Life-Ball-Helfer fast totgeprügelt: Vier Jahre, zehn Monate für den Täter

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Milde Strafen gab es für jene beiden Slowaken, die am 17. Mai einen Life-Ball-Mitarbeiter bei der U3-Station Ottakring fast torgeprügelt haben. Der 20-jährige Klaudio K. wurde als Haupttäter wegen Mordversuchs zu vier Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt, sein Stiefvater Roman S. wegen schwerer Körperverletzung zu zwei Jahren und acht Monaten. Der 33-Jährige hatte ebenfalls mitgeprügelt. Die Urteile sind rechtskräftig.

WEGA-Polizist: „Habe solche Brutalität noch nie gesehen“

Weil er sich angeblich über die Lautstärke seines zweijährigen Stiefbruders beschwert haben soll, schlug Klaudio K. den 37-jährigen Franz F. zu Boden und sprang ihm – so die Staatsanwaltschaft – vier Mal aus dem Stand auf den Kopf, als dieser schon bewusstlos am Boden lag.

„Eine derartige Brutalität habe ich noch nie gesehen“, erinnert sich der WEGA-Polizist Roman K. im Zeugenstand. Er beobachtete den Überfall, setzte sich in Dienst und rettete Franz F. so das Leben. Der Beamte berichtet von zwei bis drei Tritten des Angeklagten auf das Opfer. Der 20-Jährige war so in Rage, dass er auch nach dem Angriff weiter schrie: „Das machst du mir nicht mehr. Das war das letzte Mal!“

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„Ich habe im ersten Moment geglaubt, er hat es nicht überlebt“, erinnerte sich eine 18-jährige Krankenschwesterschülerin, die Erste Hilfe leistete, vor Gericht. Andere Passanten halfen nicht – sondern filmten den Angriff. „Keiner hat was gemacht, meine Freundin und ich haben geschrien: ‚Bitte, hört auf!‘“, erinnert sich die 18-Jährige.

Angeklagter bestreitet, dem Opfer auf den Kopf gesprungen zu sein

Die Sprünge bestritt der 20-Jährige vor Gericht: „Ich habe 90 Kilo. Wenn ich da auf seinen Kopf springe, dann ist er meiner Meinung nach tot“, so der Angeklagte. Die schweren Verletzungen kämen „vielleicht von den Fäusten. Es kann auch sein, dass ich ihn mit den Tritten ein-, zweimal am Kopf erwischt habe“, spielt er den Vorfall herunter. Sein Stiefvater habe lediglich „zwei Watschen“ beigesteuert, so Klaudio K. vor Gericht.

Die beiden Männer waren vor der Tat mit dem zweijährigen Stiefbruder des 20-Jährigen bei einer Tankstelle. Dort hat jeder von ihnen eine Flasche Wein getrunken. Am Rückweg trafen sie bei der U3-Station Ottakring auf den 37-Jährigen und seinen Partner.

War das goldene Life-Ball-Make-up das wahre Motiv für die Tat?

Dass eine Beschwerde über die Lautstärke der Kinder der Grund für den Angriff war, glauben das Opfer und sein Freund, der die Tat mitansehen musste, nicht. Vielmehr könnte die Tat ein homophobes Motiv haben: Franz F. kam gerade vom Life Ball, wo er gekellnert hatte. Er war auf dem Weg nach Hause, trug noch die Spuren des goldenen Make-ups und hatte golden lackierte Fingernägel.

Im Krankenhaus wurden zahlreiche Knochenbrüche festgestellt, unter anderem des Kiefers und des Jochbeins. Neun Tage musste Franz F. in stationärer Behandlung bleiben, sechs Wochen lang konnte er keine feste Nahrung zu sich nehmen. Er musste auch mehrere Operationen über sich ergehen lassen. An den Folgen des Überfalls leidet er bis heute: So hat er noch immer Kopfschmerzen, vor einigen Wochen war ihm als Folge des Überfalls ein Schneidezahn ausgefallen.

Geringe Haftstrafe, 7.590 Euro Schadenersatz

Vor Gericht gab sich der 20-Jährige reuig. Dass er Franz F. so schwer verletzt habe „tut mir natürlich leid“, sagte er vor Gericht. So richtig glaubwürdig wirkte er dabei allerdings nicht. „Er wollte das Opfer nicht töten“, fügt sein Anwalt Markus Tschank hinzu.

Zusätzlich zur Gefängnisstrafe wurden die beiden Täter auch zu Schadenersatz in der Höhe von 7.590 Euro verurteilt. Weil die beiden Angeklagten bereits wegen gewerbsmäßigen Diebstahls zu acht und zehn Monaten Haft verurteilt worden waren, muss der 20-Jährige nun für fünfeinhalb Jahre hinter Gitter, sein Stiefvater für dreieinhalb Jahre.

Unterstützung bekam Franz F. übrigens auch von Gery Keszler, dem Vater des Life Ball. Er besuchte das Opfer im Krankenhaus und war auch bei der gestrigen Verhandlung im Wiener Landesgericht als Zuhörer dabei.

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