Donnerstag, 28. März 2024
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Gericht entscheidet über drittes Geschlecht in Dokumenten

Landesverwaltungsgericht Oberösterreich entscheidet über Schicksal von Alex Jürgen

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Einen richtungsweisenden Fall verhandelt seit heute das Landesverwaltungsgericht (LVwG) für Oberösterreich in Linz: Der intergeschlechtliche Antragsteller fordert eine neue amtliche Geschlechtsbezeichnung, jenseits von „männlich“ und „weiblich“. Für den Anwalt Helmut Graupner ist die Entscheidung „wegweisend für die Rechte intergeschlechtlicher Menschen“.

Seit zehn Jahren lebt Alex Jürgen als intergeschlechtliche Person: Er selbst fühlt sich weder als Mann noch als Frau, und auch medizinisch ist sein Körper nicht eindeutig männlich oder weiblich. Doch diesen Zustand auch in amtlichen Dokumenten abzubilden, ist in Österreich derzeit nicht möglich.

Standesamt lehnte Änderung ab

Das merkte Alex Jürgen, als er seine Intersexualität im Geburtenbuch und dem Reisepass eintragen lassen wollte. Das zuständige Standesamt in Steyr lehnte eine entsprechende Korrektur im Geburtenbuch ab. Auch die Geschlechtsangabe „X“ im Reisepass wurde ihm verweigert. Die Begründung: Im Gesetz seien nur die Bezeichnungen „männlich“ oder „weiblich“ vorgesehen.

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Das zweifelt der bekannte Wiener Bürgerrechtsanwalt Helmut Graupner, der Alex Jürgen vertritt, an. Graupner zufolge gebe es keinen einzigen Paragrafen in der österreichischen Rechtsordnung, der besagt, dass es nur die zwei Geschlechter gibt. Er unterstützt den Betroffenen bei seiner Beschwerde, die ab heute vor dem LVwG entschieden wird.

Geschlechtsidentität ist ein Menschenrecht

Graupner beruft sich dabei auch auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Dieser hat die selbstbestimmte Wahl der Geschlechtsidentität als fundamentales Menschenrecht eingestuft. Die eigene Geschlechtszuordnung gehöre zum intimsten Bereich der Persönlichkeit eines Menschen, so Graupner weiter.

Alex Jürgen im Personenstandregister und damit auch in allen Urkunden als männlich oder weiblich auszuweisen, verletze das Grundrecht auf Datenwahrheit und stelle eine unrichtige Beurkundung im Amt dar, erklärt der Anwalt. „Dieser Gerichtsfall ist der erste seiner Art in Österreich“, so Graupner: „Er ist wegweisend für die Rechte intergeschlechtlicher Menschen“.

Wie das Landesverwaltungsgericht entscheiden wird, ist völlig unklar. Das Urteil soll in einigen Wochen schriftlich ergehen.

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