Donnerstag, 18. April 2024
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Tschechien: Verfassungsgericht stärkt Rechte von Regenbogenfamilien

Wenn das Kind in einem anderen Land zwei Väter hat, muss das auch für Tschechien gelten

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Das Verfassungsgericht der Tschechischen Republik in Brünn hat am Montag die Rechte von Regenbogenfamilien gestärkt. Nach Ansicht des Gerichts wiege das Wohl des Kindes durch Rechtssicherheit stärker als das Adoptionsverbot für gleichgeschlechtliche Paare. Demnach müssen zwei Männer, die in den USA geheiratet haben, in Tschechien gemeinsam als Elternteile eines Kindes anerkannt werden, das in den  Vereinigten Staaten von einer Leihmutter auf die Welt gebracht hat.

Das Amt wollte nicht beide Väter als Eltern anerkennen

Geklagt hatte ein schwules Paar, das in den USA und in Tschechien lebt. Einer der Männer hat die US-amerikanische und die tschechische Staatsbürgerschaft, der andere ist Däne. In Tschechien wurde nur die Vaterschaft des tschechischen Staatsbürgers anerkannt, da es keine rechtliche Grundlage für eine gemeinsame Anerkennung gebe.

Dagegen klagten die beiden Männer. Sie argumentierten, dass die Situation in Notfällen zu Problemen und Benachteiligungen für das Kind führen könnte – etwa, wenn Ärzte im Krankheitsfall Informationen nur den Eltern geben dürfen oder im Erbrecht. Eine Argumentation, der Verfassungsrichterin Kateřina Šimáčková durchaus etwas abgewinnen konnte: Sie gab dem Paar recht.

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Petr Kalla, der Anwalt des Paares, begrüßt die Entscheidung. „Es gibt diese Kinder und ich denke, dass der Verfassungsgerichtshof gezeigt hat, dass es nötig ist, Regeln im besten Interesse für sie zu schaffen“, zitieren ihn tschechische Medien.

Entscheidung lässt sich nicht einfach auf andere Paare umlegen

Allerdings lasse sich diese Entscheidung nicht unbedingt auf andere schwule oder lesbische Paare mit Kindern übertragen, betonte Šimáčková gegenüber tschechischen Medien. Das Gericht habe nur entschieden, ob in einem bestimmten Fall ausländisches Recht anerkannt werden müsse, in diesem Fall jenes aus Kalifornien.

Das fünfzehn Richter zählende Verfassungsgericht der Tschechischen Republik hat nicht die Funktion eines Obersten Gerichtshofs. Seine Aufgabe ist es, die Verfassungsmäßigkeit der Gesetze und der Tätigkeit der Exekutive sicherzustellen. De facto ist es allerdings die letzte innerstaatliche Instanz.

Im Juni 2016 hatte das Verfassungsgericht schon einmal zugunsten gleichgeschlechtlicher Eltern entschieden: Es hat das Adoptionsverbot für Männer und Frauen, die in einer eingetragenen Partnerschaft leben, als verfassungswidrig aufgehoben. Es mache Lesben und Schwule zu „Menschen zweiter Klasse“, so die Richter.

Die tschechische Republik hatte als erstes Land des ehemaligen Warschauer Paktes im Jahr 2006 Eingetragene Partnerschaften für schwule und lesbische Paare eingeführt. Seitdem hat sich in diesem Bereich bei unserem Nachbarland aber eher wenig getan.

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