Donnerstag, 28. März 2024
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Trotz Verfolgung kein Asyl für schwulen Nigerianer

Es sei "zumutbar", nach Nigeria zurückzukehren, wenn er mit seiner Schein-Ehefrau weiterlebt

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Homosexualität ist in Nigeria illegal und kann mit Haftstrafen bis zu 14 Jahren bestraft werden. Trotzdem hat in Deutschland das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) den Asylantrag eines schwulen Nigerianers abgelehnt. Eine Rückkehr in die Heimat sei nach Meinung des Amtes zumutbar, berichtet der Tagesspiegel.

Schwuler Nigerianer wurde mit Waffen gejagt und ging eine Scheinehe ein

Der Mann, Anfang 30, war im letzten Jahr nach Deutschland geflohen, weil er wegen seiner Homosexualität verfolgt wurde. Seine Familie warf ihn aus dem Haus. Im Jahr 2012 wurde er eigenen Angaben zufolge bei einer Party mit mehreren schwulen Männern angegriffen: Männer mit Waffen hatten auf sie geschossen, sein damaliger Freund sei dabei ums Leben gekommen.

Als die Regierung von Präsident Goodluck Jonathan im Jahr 2014 die Gesetze gegen Homosexuelle verschärfte, nahm er wieder Kontakt zu seiner Familie auf. Die empfahl ihm, seine Homosexualität zu verschleiern. Er nahm ihren Rat zu Herzen, heiratete eine Frau, und bekam mit ihr zwei Kinder.

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Ein Mann, der vorgab, selbst schwul zu sein, brachte den Nigerianer schließlich ins Gefängnis

Schließlich lernte er einen Mann kennen, der vorgab, selbst schwul zu sein. Doch dieser hatte ihn 2016 nach mehreren Treffen angezeigt und sexuelle Übergriffe angegeben. Er kam ins Gefängnis und konnte sich mit Schmiergeld freikaufen. Daraufhin entschloss sich der Nigerianer, seine Heimat zu verlassen. Er floh nach Deutschland und stellte noch im Vorjahr einen Asylantrag.

Doch diesen hat das BAMF nun abgelehnt. Auch, wenn Homosexualität in Nigeria strafbar sei, drohe ihm keine direkte Verfolgung, so das Amt – die Rückkehr in sein Heimatland sei „zumutbar“. Denn durch seine Frau und die beiden Kinder „nicht zu erwarten, dass er durch seinen Lebensstil in Konflikt mit den Strafverfolgungsbehörden (…) geraten wird“, zitiert der Tagesspiegel aus dem Ablehnungsbescheid.

Für das BAMF ist es „zumutbar“, wenn der Nigerianer zurückkehrt – und dort weiter eine Lüge lebt

Volker Beck, Grüner Bundestagsabgeordneter, ist entsetzt: Eine Behörde, die verkenne, dass Schwulen in Nigeria Haft und Todesstrafe drohe, sei nicht in der Lage, die gesetzeskonforme Durchführung von Asylverfahren zu gewährleisten, ärgert sich der offen schwule Politiker.

„Die Leitung der Behörde und der zuständige Innenminister müssen hier endlich für Klarheit sorgen, denn wenn weiterhin Anträge schwuler Antragsteller aus Verfolgerstaaten abgelehnt werden, sind sie sonst mitverantwortlich für die Gefährdung der Verfolgten“, macht Volker Beck klar.

Das BAMF lässt sich durch die Kritik nicht beeindrucken. Auch auf Nachfrage von Beck rückte das Bundesamt nicht von seiner fragwürdigen Entscheidung ab. Der Flüchtling klagt nun gegen Ablehnungsbescheid. Eine Entscheidung steht noch aus.

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