Mittwoch, 24. April 2024
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Buchhalter veruntreut 360.000 Euro für seine Liebhaber

Nun wurde er zu in Wien zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt

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Weil er für seine jüngeren Liebhaber und Callboys insgesamt 360.000 Euro abgezweigt haben soll, ist ein 37-jähriger Buchhalter am Landesgericht Wien wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs zu zwei Jahren teilbedingter Haft verurteilt worden.

„Ich habe mir aus Angst vorm ständigen Alleinsein Nähe gekauft. Jetzt ist mein Leben ruiniert.“

Schon seit frühester Jugend war dem Mann klar, dass er schwul war – doch seine sexuelle Orientierung gestand er sich lange nicht ein. „Ich bin schwul und habe mir aus Angst vorm ständigen Alleinsein Nähe gekauft. Jetzt ist mein Leben ruiniert“, gestand er schließlich vor Gericht. Mehr als zwei Jahrzehnte lang führte er ein Doppelleben und lebte einsam und zurückgezogen, um nicht aufzufallen. Zuletzt war er Bilanzbuchhalter für einen großen österreichischen Baukonzern.

Über Dating-Plattformen lernte er immer wieder jüngere Männer kennen und unterstützte diese großzügig. So finanzierte er einem Arbeitslosen einen Kredit, einem anderen eine Wohnung. Einen 24-Jähriger begleitete er in Wettbüros, damit dieser seiner Spielsucht nachgehen konnte. Damit wollte er die Männer an sich binden – was diese auch teilweise gezielt ausgenutzt haben dürften.

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In der Firma fielen die Manipulationen zunächst nicht auf

Das Geld dafür kam ab 2008 aus der Firma. Zuletzt wies er im Jahr 2016 einem seiner Geliebten 113.000 Euro an. Dort fielen die Manipulationen zunächst nicht auf. „Wenn es um Millionen geht, ist es so, dass 30.000, 40.000, 50.000 Euro dem operativen Kaufmann offensichtlich nicht auffallen“, erklärte der Leiter des Rechnungswesens im Zeugenstand. Zusätzlich sei der Angeklagte „ein ausgezeichneter Buchhalter, dem es gelungen ist, das sehr geschickt auszuführen“.

„Er ist aufgrund seiner persönlichen Situation in etwas Schlimmes hineingeraten. Aber viele Menschen sind einsam, viele Menschen haben ein nicht befriedigendes Sexualleben. Sie greifen trotzdem nicht in die Kasse“, meinte Staatsanwältin Sabine Rudas-Tschinkel. Vor Gericht bedauerte der 37-Jährige die Tat. Einen Teil des Schadens hat er mithilfe seiner Familie bereits wiedergutgemacht: 65.000 Euro wurden bereits zurückbezahlt, auch den Rest will er noch zurückerstatten.

Der Schöffensenat verurteilte den Mann wegen schweren gewerbsmäßigen Betrugs zu zwei Jahren Haft, acht Monate davon unbedingt. Eine glimpfliche Strafe, die der Buchhalter aufgrund seiner bisherigen Unbescholtenheit und seiner geständigen Verantwortung bekam. Die Höchststrafe für dieses Delikt beträgt zehn Jahre Haft. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

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