Freitag, 19. April 2024
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Bulgarien: Höchstgericht erkennt erstmals gleichgeschlechtliche Ehe an

Zum ersten Mal werden einem homosexuellen Paar in Rumänien elementare Rechte zugesprochen

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Der Oberste Verwaltungsgericht der Republik Bulgarien hat zum ersten Mal eine im Ausland geschlossene gleichgeschlechtliche Ehe anerkannt. Das berichtet unter anderem die New York Times. Für das südosteuropäische Land, in dem die Ehe gleichgeschlechtlichen Paaren durch die Verfassung verwehrt bleibt, ist das Urteil ein Meilenstein im Kampf um LGBT-Rechte. 

Unbeschränkte Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung für die Ehefrau

So bekam die 51 Jahre alte Australierin Kristina Palma, die 2016 in Frankreich die Französin Mariama Dialo geheiratet hatte, eine unbeschränkte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für Bulgarien und die gesamte EU, wie sie bisher nur verschiedengeschlechtliche Ehepartner bekommen hatte.

Dialo braucht als EU-Bürgerin keine zusätzlichen Genehmigungen. Das Paar hatte sich 2003 in Australien kennengelernt, kurz nach der Hochzeit war es nach Bulgarien umgezogen.

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In der bulgarischen Verfassung ist die Ehe als Verbindung von Mann und Frau definiert

Anfang 2018 entzog die Einwanderungsbehörde des Landes Palma aber plötzlich das Aufenthalts- und Arbeitsvisum, das sie bis dahin immer problemlos erhalten hatte. Die Begründung der Behörde: Artikel 46 der Verfassung definiere die Ehe als Verbindung zwischen Mann und Frau.

Doch dagegen klagte die Australierin. Nach zwei Jahren gab ihr das Höchstgericht nun Recht: Sie habe die gleichen Rechte, die jeder Ehepsrtner eines EU-Bürgers habe, machten die Richter unmissverständlich klar.

LGBT-Aktivisten sind erfreut über die Entscheidung und sehen das Ehe-Verbot in der Verfassung bröckeln

„Wir sind nicht überrascht über die Entscheidung“, gibt sich Weneta Limberowa von der Organisation „LGBT Deistwie“ zufrieden. Sie betonte, dass sich auch Bulgarien verpflichtet habe, EU-Regeln einzuhalten. Nun hofft sie, dass die Politiker in Bulgarien die Entscheidung anerkennen und gleichgeschlechtlich liebenden EU-Bürgern keine Steine mehr in den Weg legen.

Die Anwältin Denitsa Lyubenowa, die Kristina Palma vor Gericht vertreten hatte, geht sogar einen Schritt weiter. Für sie könnte dieses Urteil sogar der erste Schritt in Richtung Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare sein.

Bulgarien gilt als eines homophobsten Länder der Europäischen Union. So sprechen sich dort nur 17 Prozent der Bevölkerung für die Öffnung der Ehe aus. Das sind deutlich weniger Menschen als in allen anderen EU-Ländern.

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