Freitag, 19. April 2024
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Drittes Geschlecht: Nehammer hält an verfassungswidrigem Erlass fest

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Im Juni 2018 hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) den Weg für einen dritten Geschlechtseintrag in amtlichen Dokumenten freigemacht – doch der dazugehörige Erlass des damaligen Innenministers Herbert Kickl von der FPÖ hat vielen Betroffenen diese Möglichkeit versperrt. Und obwohl dieser Erlass für Gerichte klar gesetzwidrig ist, hält Innenminister Karl Nehammer von der ÖVP noch immer daran fest.

Der Verfassungsgerichtshof stellte klar, was erlaubt ist – und der Innenminister schränkte das wieder ein

Der VfGH hat klar gemacht: Es gibt für Betroffene ein Recht auf eine andere Geschlechtsbezeichnung als „männlich“ und „weiblich“, wenn sie einen Bezug zur sozialen Realität hat und die nicht frei erfunden ist. Ausdrücklich zulässig sind für das Höchstgericht die Begriffe „divers“, „inter“ und „offen“.

Doch Kickl hat die Standesämter im Dezember 2018 angewiesen, für die dritte Option nur die Bezeichnung „divers“ zu verwenden, das Geschlecht Neugeborener nur als „männlich“, „weiblich“ oder „offen“ einzutragen und Betroffenen den dritten Geschlechtseintrag nur dann zuzugestehen, wenn das eine eigene Kommission bestätige – die es bis heute nicht gibt.

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Das Landesverwaltungsgericht OÖ hat den Erlass des Innenministeriums bereits kassiert

Dagegen hat ein Betroffener, der den Geschlechtseintrag „inter“ in seinen Dokumenten haben wollte, geklagt – und das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich gab ihm recht. Das Innenministerium legte gegen diese Entscheidung Revision ein – und blitzte beim Gericht ab. Damit steht fest: Der Erlass des Innenministeriums entspricht nicht dem Urteil des Höchstgerichts.

Trotzdem hat das Ministerium offenbar keine Lehren aus dieser Entscheidung gezogen. Der rechtswidrige Erlass ist noch immer in Kraft. Innenminister Nehammer verteidigt ihn sogar in einer parlamentarischen Anfragebeantwortung der Neos als „verfassungskonform“. Auch, dass eine Kommission bestimmen soll, wer intergeschlechtlich sein darf, findet der ÖVP-Politiker in Ordnung. Dass es diese Kommission gar nicht gebe, falle nicht in seinen Zuständigkeitsbereich, so der Minister lapidar.

Kritik von Betroffenen und der SPÖ, die Grünen wollen sich weiter einsetzen

„Viele intergeschlechtliche Menschen haben keine klare Diagnose, und diese Untersuchungen können überdies retraumatisierend wirken bei Personen, die medizinische Gewalt erlebt haben“, kritisiert Luan Pertl vom Vereins intergeschlechtlicher Menschen Österreich (VIMÖ) und der Plattform Intersex. Und VIMÖ-Obmensch Tobias Humer fordert: „Das Innenministerium muss die Rechte jeder Person anerkennen, die sich nicht ausschließlich männlich oder weiblich identifiziert, unabhängig von ihren Geschlechtsmerkmalen.“

Unterstützung bekommen die Intersex-Aktivisten von der SPÖ. „Es ist höchste Zeit, dass Nehammer diesen Erlass aufhebt und endlich einen fairen Zugang zum Geschlechtseintrag ‚inter/divers‘ ermöglicht“, zeigt sich SoHo-Bundesvorsitzender Mario Lindner empört, „Es ist eine Frechheit, dass wir seit knapp zwei Jahren darüber diskutieren müssen, ob ein VfGH-Urteil sinngemäß und ohne bürokratische Winkelzüge umgesetzt wird.“

Die Hoffnung liegt nun auf den Grünen, die sich seit Jahren für die Rechte intersexueller Menschen einsetzen und mit der ÖVP in der Regierung sind. „Wir sind im direkten Austausch mit dem Innenminister in der Causa. Wir Grüne lassen da nicht locker, bis der Kickl-Erlass weg ist und die Entscheidung des Verfassungsgerichthof menschenrechtskonform umgesetzt ist. Das war auch Teil der Verhandlungen mit der ÖVP und daran halten wir fest. Weder den betroffenen Personen noch dem VfGH Urteil dürfen weiter Steine in den Weg gelegt werden“, so Ewa Ernst-Dziedzic, Grüne LGBTI- und Menschenrechtssprecherin im Parlament.

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