Freitag, 15. März 2024
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Kroatien: Gericht ermöglicht gleichgeschlechtlichen Paaren Adoption

Deutliches Urteil schon in der ersten Instanz

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Ein bahnbrechendes Urteil hat das Verwaltungsgericht in Zagreb gefällt Es hat festgestellt, dass gleichgeschlechtliche Lebenspartner in Adoptionsverfahren nicht diskriminiert werden dürfen – und die Adoption deshalb auch für schwule und lesbische Paare möglich sein muss. Das gab die kroatische LGBTI-Gruppe „Dugina obitelj“ (Regenbogenfamilien) am Mittwoch bekannt. Das erstinstanzliche Urteil ist nicht rechtskräftig.

Geklagt hatte ein Paar, das schon für sein Recht auf Pflegeelternschaft gekämpft hat

Geklagt hatte ein gleichgeschlechtliches Paar, das im letzten Herbst als erstes homosexuelles Paar Kroatiens zwei Kinder in Pflege aufgenommen hatte. Auch die Pflegeelternschaft musste das Paar vor Gericht erstreiten: Das Verfassungsgericht stellte damals fest, dass die bisherige Gesetzeslage Homosexuelle diskriminiert habe. Das Höchstgericht wies die zuständigen Gerichte an, das Pflegegesetz so zu ändern, dass alle Menschen die gleichen Rechte hätten, Pflegeeltern zu werden.

Nun gibt es – zumindest in erster Instanz – eine vergleichbare Entscheidung für Adoptionen. Absurd an der Situation ist, dass Einzelpersonen nach kroatischem Recht sehr wohl Kinder adoptieren können – was der Gruppe zufolge einige ihre Mitglieder auch in den letzten Jahren getan hätten.

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In Kroatien ist man über die deutliche Entscheidung des Gerichts überrascht

Bei den „Regenbogenfamilien“ war man von der Entscheidung des Zagreber Verwaltungsgerichts einigermaßen überrascht: Man habe mit einer langen „rechtlichen Odyssee“ gerechnet und erwartet, vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg ziehen zu müssen, so Obmann Daniel Martinovic.

Das Gericht habe hingegen „das Richtige“ getan: „Dieses historische Urteil öffnet die Türen für alle schwulen und lesbischen Paare in Kroatien, die Adoptiveltern werden wollen. Es bestätigt, dass Lebenspartner in allen Verfahren die gleichen Rechte wie Ehepaare genießen müssen“, freut sich Martinovic.

„Eignung für Adoption soll von Experten beurteilt werden, nicht von der Politik“

„Seit fünf Jahren wiederholen wir das Gleiche: Die Bürger:innen Kroatiens dürfen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität nicht diskriminiert werden. Alle müssen die gleichen Rechte haben“, so der Obmann der „Regenbogenfamilien“ weiter: „Die Eignung einer Person für Adoption sollte von Expert:innen, nicht von der Politik beurteilt werden“

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts entspreche dem in der kroatischen Verfassung verankerten Diskriminierungsverbot, internationalen Konventionen und den Gesetzen, so die Gruppe weiter. Martinovic hofft, dass das Familien- und Sozialministerium gegen das Urteil nicht berufen werde.

Kroatien: Katholisch, konservativ

Das mehrheitlich katholische und konservativ geprägte Kroatien hatte die Ehe in einem Verfassungsreferendum 2013 die Ehe als Verbindung von Mann und Frau definiert. Nach dem Beitritt zur EU im Jahr darauf führte das Land Eingetragene Partnerschaften für gleichgeschlechtliche Paare ein.

Damit haben schwule und lesbische Paare, die eine solche Partnerschaft eingegangen sind, praktisch die gleichen Rechte wie bei einer Zivilehe – mit Ausnahme der Adoption. Zwischen 2014 und 2020 wurden rund 400 Partnerschaften geschlossen.

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