Freitag, 26. April 2024
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„Kannibale von Pankow“ schuldfähig – Richter befangen?

Der Aufsehen erregende Prozess geht in die Endrunde - ein Urteil könnte es noch vor Weihnachten geben

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Der „Kannibalen-Prozess“ in Berlin in Berlin ist in der Zielgerade – und wird noch einmal spannend: So hat die Verteidigung von Stefan R. einen Befangenheitsantrag gegen den Richter gestellt. Dem 42 Jahre alten Lehrer wird vorgeworfen, einen 43 Jahre alten bisexuellen Monteur während eines Sex-Dates getötet und zerstückelt zu haben. Der Angeklagte bestreitet die Vorwürfe, für ihn gilt die Unschuldsvermutung.

Hat er ein Sex-Date getötet, gegessen, zerstückelt und im Wald verteilt?

Der Staatsanwaltschaft zufolge habe der Angeklagte sein späteres Opfer im September 2020 über ein Dating-Portal kennengelernt. Dann soll er den Monteur getötet haben, um durch die Tötung sexuelle Befriedigung zu erlangen und Teile der Leiche zu essen – der Penis des Opfers soll bis heute nicht gefunden worden sein. Nach der Tat soll der Angeklagte die Leiche zerstückelt und an verschiedenen Orten Berlins abgelegt haben.

Im Laufe des Prozesses hatte der Lehrer den Vorwurf der Tötung zurückgewiesen: Nach dem Sex-Date habe der 43-Jährige alleine in seinem Wohnzimmer geschlafen, sagte der Angeklagte. Am nächsten Morgen sei er tot gewesen. In Panik sei er dann zu dem Schluss gekommen, die Leiche verschwinden zu lassen, so die Aussage des 42-Jährigen. 

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Die Verteidigung stellt einen Befangenheitsantrag gegen den Richter

Eigentlich hätte am Mittwoch das Plädoyer der Verteidigung stattfinden sollen. Doch stattdessen stellte die Verteidigung einen Befangenheitsantrag gegen Richter Matthias Scherz. Die Begründung: Er habe sich im Zusammenhang mit weiteren Beweisanträgen der Verteidigung „grob unsachlich“ geäußert. Das lasse vermuten, dass der Richter gegenüber dem Angeklagten nicht voreingenommen sei. Die Verhandlung war zuletzt durch einen Streit um ein weiteres forensisch-toxikologisches Gutachten des Berliner Gerichtsmediziners Michael Tsokos ins Stocken geraten.

Ein psychologischer Sachverständiger hatte Stefan R. zuvor für voll schuldfähig erklärt. „Er hat keine krankhafte seelische Störung“, zitiert die Boulevardzeitung B.Z. den Gutachter. Er betonte, dass ihm der Angeklagte für eine persönliche Untersuchung nicht zur Verfügung stand. Das Gutachten hat er deswegen aufgrund der Aktenlage und Zeugenaussagen erstellt.

Für den Sachverständigen ist der Angeklagte voll schuldfähig

Der Sachverständige sieht in dem Angeklagten einen hilfsbereiten, aber auch etwas besserwisserischen und eigenbrötlerischen Menschen mit einer „narzisstischen Attitüde.“ Ab 2013 habe er sich mit SM-Praktiken beschäftigt, ab 2017 mit Themen wie Kastration und Schlachten. Allerdings konnte Stefan R. dem Gutachter zufolge umschalten und Alternativen ausleben können – er sieht bei dem Angeklagten keine krankhafte seelische Störung.

Wird der Befangenheitsantrag der Verteidigung abgelehnt, geht der Prozess am Mittwoch, dem 22. Dezember, weiter – mit den Plädoyers von Verteidigung und Staatsanwaltschaft und vielleicht auch schon mit dem Urteil.

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