Donnerstag, 25. April 2024
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Slowenien nimmt nächste Hürde auf dem Weg zur Ehe-Öffnung

Nationalversammlung überstimmt das Veto der zweiten Parlamentskammer

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In Slowenien hat die Öffnung der Ehe und Adoption für schwule und lesbische Paare die nächste Hürde genommen: Nachdem die Nationalversammlung vor zwei Wochen das neue Familienrecht mit großer Mehrheit angenommen hatte, verweigerte die zweite Kammer des slowenischen Parlaments, der Nationalrat, die Zustimmung – und wurde nun überstimmt.

Die Nationalversammlung stimmt mit großer Mehrheit für die Ehe-Öffnung

So hat die Nationalversammlung die Öffnung von Ehe und Adoption mit 51 zu 24 Stimmen erneut angenommen. Das ist deutlich mehr als die notwendigen 50 Prozent der 90 Abgeordneten – und mehr als bei der ersten Abstimmung, bei der das Gesetz mit 48 zu 29 Stimmen beschlossen wurde.

Mit der Öffnung kommt das slowenische Parlament einer Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs nach: Dieser hat im Sommer die Beschränkungen für schwule und lesbische Paare bei Eheschließung und Adoption für verfassungswidrig erklärt und mit sofortiger Wirkung aufgehoben. 

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Dem Parlament gab das Höchstgericht ein halbes Jahr Zeit, die Gesetze zu ändern. Durch die sofortige Aufhebung der diskriminierenden Gesetzespassagen sollen die ersten gleichgeschlechtlichen Paare in Slowenien Medienberichten zufolge bereits im August geheiratet haben.

Konservative wollen die Ehe-Öffnung erneut durch ein Referendum kippen

Allerdings sind die geordnete Öffnung von Ehe und Adoption für gleichgeschlechtliche Paare in Slowenien noch nicht ganz in trockenen Tüchern: Konservative Kreise wollen das Gesetz noch durch eine Volksabstimmung kippen – so wie im Jahr 2015, als die Öffnung der Ehe durch ein knappes Nein bei einem Referendum gekippt wurde.

Eine Bürgerinitiative mit dem Namen „Es geht um die Kinder“ hat bereits letzte Woche eine Volksabstimmung beantragt. Die Gruppe behauptet, dass die Novelle den Beschluss des Verfassungsgerichts nicht nur umsetzt, sondern über dessen Inhalt hinausreicht.

Unterstützt wird die Initiative, die auch hinter dem Referendum 2015 steht, von den konservativen Oppositionsparteien. Sie stört sich vor allem daran, dass schwule und lesbische Paare künftig auch gemeinsam Kinder adoptieren können.

Beobachtern zufolge wäre die Volksabstimmung verfassungswidrig

Es wird erwartet, dass das Parlament die Volksabstimmung nicht zulässt und auch das Verfassungsgericht die Berufung abblitzen lässt. Der slowenischen Verfassung zufolge sind Referenden über Verfassungswidrigkeiten bei Menschenrechten und Grundfreiheiten nicht zulässig.

Im Unterschied zu vergangenen Anläufen, bei denen Referenden zugelassen waren, hat in diesem Fall das Höchstgericht die Verfassungswidrigkeit selbst festgestellt und ihre Behebung angeordnet. 

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