Freitag, 19. April 2024
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Deutschland auf dem Weg zur Blutspende ohne Diskriminierung

Während in Österreich schwule und bisexuelle Männer sowie trans Personen seit September 2022 beim Blutspenden gleichgestellt sind, werden sie in Deutschland immer noch diskriminiert. Das soll sich ändern, kündigt Gesundheitsminister Karl Lauterbach von der SPD nun an.

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Seit September 2021 dürfen Männer, die Sex mit Männern haben, in Deutschland nur Blut spenden, wenn sie in einer monogamen Beziehung leben oder vier Monate vor der Spende keinen Sex mit „einem neuen oder mehr als einem Sexualpartner“ hatten. 

Die bisherigen Einschränkungen liefen praktisch auf ein Verbot hinaus

Das sind Einschränkungen, die faktisch auf ein Verbot hinauslaufen. Einschränkungen aus der Zeit der „Aids-Krise“, die sich heute medizinisch nicht mehr begründen lassen. Und die es für heterosexuelle oder lesbische Paare nicht gibt – bei Heterosexuellen führen nur „häufig wechselnde Partner:innen“ zum Ausschluss von der Blutspende. Trans Personen werden im Blutspende-Fragebogen ebenfalls gesondert erwähnt.

Die Ampelkoalition ist sich einig, dass diese Diskriminierungen für schwule und bisexuelle Männer sowie trans Personen bei der Blutspende abgeschafft werden müssen. Eine entsprechende Vereinbarung gibt es im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP. Nun geht Gesundheitsminister Karl Lauterbach den nächsten Schritt: Er hat den Koalitionsfraktionen einen Änderungsantrag zum Transfusionsgesetz übermittelt.

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Gesundheitsminister Lauterbach stellt der Bundesärztekammer die Rute ins Fenster

Gruppenbezogene Ausschuss- oder Rückstellungsgründe sollen dann der Vergangenheit angehören: „Die sexuelle Orientierung und die Geschlechtsidentität dürfen keine Ausschluss- oder Rückstellungskriterien sein“, heißt es im Antrag, der schon bald beschlossen werden soll: Das geänderte Gesetz soll nach den Plänen der Ampel-Koalition schon am 1. April in Kraft treten.

Mit dem Gesetzesentwurf setzt die Bundesregierung der für die Blutspenderegeln zuständigen Bundesärztekammer, die einer Neuregelung kritisch gegenübersteht, praktisch ein Ultimatum. Denn dieser blieben dann noch vier Monate, um im Einvernehmen mit dem staatlichen Paul-Ehrlich-Institut die Blutspende-Richtlinien anzupassen.

Und das ist durchaus beabsichtigt: „Die Bundesärztekammer muss endlich nachvollziehen, was im gesellschaftlichen Leben längst Konsens ist“, so Lauterbach gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

Erst 2017 wurde das Totalverbot der Blutspende für schwule und bisexuelle Männer aufgehoben

Bis 2017 durften Männer, die Sex mit Männern haben, in Deutschland überhaupt kein Blut spenden – eine Folge der „Aids-Krise“ der späten 1980er Jahre. Danach kam eine „Liberalisierung“: Eine Blutspende war erlaubt, wenn sie ein Jahr keinen Sex mit einem Mann hatten – auch, wenn sie seit Jahren in einer monogamen Beziehung lebten. Eine Regelung, die der Deutschen Aidshilfe (DAH) zufolge die meisten Schwulen ausschloss.

Stellt sich die Bundesärztekammer taub, geht die Zuständigkeit auf das Paul-Ehrlich-Institut über. Es muss dann mit dem Robert-Koch-Institut innerhalb von zwei Monaten eine neue Regelung nach dem „allgemein anerkannten Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft und Technik zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen“ präsentieren. Nach einem Jahr will das Bundesministerium für Gesundheit die Praxis evaluieren.

Blutspenden werden auf bestimmte Krankheitserreger untersucht, unter anderem auf eine Infektion mit HIV, Syphillis oder Hepatitis. Das diene sowohl der Sicherheit der Spender als auch der Empfänger. Das persönliche Risiko, sich mit bestimmten Infektionskrankheiten angesteckt zu haben, wird mit einem Fragebogen erfasst.

In Österreich ist die Blutspende seit September diskriminierungsfrei

In Österreich ist die Blutspende seit dem 1. September 2022 diskriminierungsfrei: Hier gilt eine 3×3-Regelung: Alle Menschen, die innerhalb der letzten drei Monate nicht mehr als drei Sexualpartner hatten, dürfen Blut spenden – unabhängig vom Geschlecht.

Die spendende Person darf in den letzten vier Wochen vor der Blutspende außerdem keinen ungeschützten Sex mit einem neuen Partner gehabt haben. Ein Jahr müssen Personen warten, die unmittelbaren Kontakt zu einer mit Hepatitis B, C oder HIV infizierten Person hatten oder sich einem Risiko für die Ansteckung mit sexuell übertragbaren Infektionen ausgesetzt haben.

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