Samstag, 20. April 2024
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Freispruch für Tod nach Chemsex, sieben Jahre Haft für Missbrauch

Am Wiener Landesgericht ist ein 52-Jähriger wegen eines Todesfalls beim Chemsex freigesprochen worden. Wegen sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person und schweren Raubes erhielt der Mann allerdings sieben Jahre Haft.

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Mit einem unerwarteten Freispruch endete heute, Montag, ein Prozess gegen einen 52 Jahre alten Mann am Wiener Landesgericht: Die Geschworenen sprachen den Mann vom Vorwurf der Vergewaltigung mit Todesfolge, des Missbrauchs einer wehrlosen Person und schweren Raubes frei. Eine Anklage wegen Mordes hatte die Staatsanwaltschaft schon im Vorfeld fallen gelassen.

Der Mann soll in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden

Wegen sexuellen Missbrauchs einer wehrlosen Person und schweren Raubes erhielt der 13-fach vorbestrafte Mann sieben Jahre Haft. Der Forderung der Staatsanwaltschaft, den Beschuldigten in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher unterzubringen, folgten die Geschworenen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Staatsanwaltschaft hat dem Angeklagten vorgeworfen, sich über eine Dating-Plattform in der Nacht zum 1. Oktober 2021 mit dem 43-Jährigen in seiner Wohnung in Penzing getroffen und ihn dann in getötet zu haben. Um den Mann zu vergewaltigen, soll ihm der Angeklagte Liquid Ecstasy und Mephedron intravenös gespritzt haben. Das habe das Opfer „sofort ausgeknockt“, so die Staatsanwaltschaft. Den anschließenden Missbrauch an dem Wehrlosen habe der Angeklagte gefilmt.

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Während das Opfer bewusstlos war, soll der Angeklagte in dessen Wohnung den Fernseher gestohlen haben

Dann sei der Mann der Anklage zufolge in die Wohnung seines Opfers gefahren und habe dort unter anderem einen Flachbildfernseher entwendet. Um das Diebesgut in die eigene Wohnung zu bringen, bestellte sich der Mann ein Taxi.

Nachdem er zurückgekommen war, habe er den wehrlosen Mann noch einmal missbraucht, so die Staatsanwaltschaft. Die Leiche des 43-Jährigen wurde erst drei Wochen später in der Bettzeuglade der Wohnung entdeckt, eingewickelt in Müllsäcke und Bettdecken. „Der Körper war bereits fäulnisbedeckt und von Maden befallen, die Oberhaut löste sich ab“, so Gerichtsmediziner Nikolaus Klupp.

Den Geschworenen sagte der Angeklagte, er suchte „Liebe, Zuneigung und Geborgenheit“

Der Angeklagte bekannte sich nicht schuldig. Er sagte vor Gericht aus, dass ihn der 43-Jährige in der Dating-Plattform angeschrieben hätte, um mit ihm Chemsex zu haben. Er sei dann „schon beeinträchtigt“ bei ihm entschieden und habe sich an den Drogen, die in seiner Wohnung vorhanden waren, weiter bedient.

Als er gegen sechs Uhr früh wieder mit ihm schlafen wollte, habe er bemerkt, dass er tot sei. Die Leiche habe er versteckt, weil er „nicht bereit für eine Festnahme“ war, wie der 52-Jährige vor Gericht sagte. Überhaupt hätte er keinen „Drogensex“ gesucht, sondern „Liebe, Zuneigung und Geborgenheit“, sagte er den Geschworenen.

Das Leben des Opfers hätte geretten werden können, sagt der Gerichtsmediziner

Doch das ging aus den sichergestellten Videos, die den Geschworenen unter Ausschluss der Öffentlichkeit gezeigt wurden, offenbar nicht hervor. Wie der ORF Wien berichtet, ist auf den Videos zu sehen, wie sich der 52-Jährige „mehrmals an dem wehrlosen Mann vergeht“.

Klupp zufolge war der 43-Jährige zu diesem Zeitpunkt zwar schwer beeinträchtigt, aber noch am Leben. „Hätte der Angeklagte zu diesem Zeitpunkt medizinische Hilfe gerufen, dann hätte das Ableben des Mannes wohl verhindert werden können“, so der Gerichtsmediziner.

Der Angeklagte habe eine schwere Persönlichkeitsstörung, sagt der Psychiater

Gerichtspsychiater Peter Hofmann bescheinigte dem Angeklagten in seinem Gutachten eine schwere Persönlichkeitsstörung bis hin zur Nekrophilie, begünstigt durch jahrelangen Drogenkonsum. Allerdings sei der 52-Jährige deshalb nicht schuldunfähig. Hofmann sprach sich dafür aus, den Angeklagten in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher einzuweisen, da ein hohes Risiko der Tatwiederholung vorliege.

Denn die Leiche des 42-Jährigen war nicht der erste tote Körper, der in der Wohnung des Angeklagten gefunden wurde. Bereits im vorangegangenen Mai hatte die Polizei in der Wohnung die Leiche eines Mannes gefunden. Das wurde damals als bedenklicher Todesfall eingestuft. Im Zuge der weiteren Erhebungen stellte sich heraus, dass dieser sich ebenfalls mit dem 52-Jährigen zum Chemsex getroffen haben dürfte.

Die Verteidigung des Mannes (Kanzlei Astrid Wagner) bestritt bis zuletzt eine Tötungsabsicht durch ihren Mandanten.

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