Sonntag, 28. April 2024
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„Staatlich geduldete Kinderfi**er“: AfD-Abgeordneter wegen Volksverhetzung angezeigt

Ein Fall für den Staatsanwalt wird die Rede eines AfD-Abgeordneten beim gerade zu Ende gegangenen Parteitag: Weil er in Bezug auf Drag-Lesungen meinte, Kinder müssten vor „Perversitäten, vor Abartigkeiten, vor staatlich geduldeten Kinderfi**ern“ geschützt werden, wurde er nun wegen Volksverhetzung angezeigt.

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An seine Bewerbungsrede für einen Listenplatz für die Europawahl beim Parteitag in Magdeburg wird Peter Junker, stellvertretender Vorsitzender des AfD-Kreisverbands und Gemeinderat im oberbayerischen Finsing, noch länger denken. Nicht, weil sie erfolgreich war, sondern weil er bald einem Staatsanwalt erklären könnte, was er genau gemeint hat.

In seiner Rede spricht Junker von Drag Queens, 132.000 Geschlechtern und dem Schutz vor Perversitäten

So empört sich der 65 Jahre AfD-Politiker in seiner knapp neun Minuten dauernden Rede darüber, „wenn meine vierjährige Tochter von einer Drag Queen belabert wird, sich ein Dragqueen-Märchenbuch vorlesen lassen muss und das noch für gut finden muss“. Hier müsse die AfD Aufklärung leisten, meint Junker.

Und er verbeisst sich in seiner Rede in das Thema: „Es gibt keine 132.000 Geschlechter, es gibt nur zwei Geschlechter, Mann und Frau, ohne Wenn und Aber. Also schützen wir das Beste, was wir haben, unsere Kinder, unseren Nachwuchs. Schützen wir vor Perversitäten, vor Abartigkeiten, vor staatlich geduldeten Kinderfi**ern.“ Und er fügt hinzu: „Das Wort kann ruhig in die Presse.“ Er habe es bewusst gewählt.

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„Das Wort kann ruhig in die Presse“, sagt Junker und erntet dafür Applaus

Im Publikum sorgte die Rede des Lokalpolitikers, dessen Markenzeichen seine blaue AfD-Kappe ist, für Jubelrufe und Applaus. Doch bei Sven Bäring, dem Vorsitzende des Vereins „QueerBw“, der Interessensvertretung der lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans-, inter- und andersgeschlechtlichen Angehörigen der Bundeswehr, sorgt sie für Unbehagen. 

„Herr Junker, ich habe soeben Strafanzeige erstattet“ schreibt er auf dem Kurztnachrichtendienst X (ehemals Twitter): „Queers als ’staatlich geduldeten Kinderf**ker‘ zu bezeichnen ist Volksverhetzung und sie gehören dafür zur Rechenschaft gezogen. Sie ebnen den Weg für die steigende Gewalt gegen Queers.“

„Sie ebnen den Weg für die steigende Gewalt gegen Queers“

„Meiner Meinung nach macht er einen Teil der Bevölkerung verächtlich“, sagt Bäring auch der Süddeutschen Zeitung (SZ) . Damit zitiert er eine Formulierung des Strafgesetzbuchs. Dort heißt es, derjenige mache sich der Volksverhetzung schuldig, der „die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er (…) Teile der Bevölkerung (…) beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet“.

In einem weiteren Posting zeigte er sich über den Jubel im Saal bei Junkers Rede entsetzt. „Der Applaus bei Hass und Hetze macht Angst“, so Bäring: „Ist das die Zukunft? Wie viel Gewalt gegen Homo- und Bisexuelle sowie Trans*personen müssen wir noch ertragen? Wir dürfen nicht mehr schweigen!“

Zuständig sind die Behörden in Magdeburg, Junker schweigt

Die Polizei in Köln, bei der Bäring die Anzeige eingebracht hatte, bestätigte deren Einlangen. Gegenüber der SZ erklärte ein Sprecher des Kölner Polizeipräsidiums, man werde die Anzeige zuständigkeitshalber an die Polizei in Magdeburg abgeben. Diese werde dann in der Sache ermitteln und sie der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Entscheidung vorlegen.

Peter Junker, für den die Unschuldsvermutung gilt, war am Dienstag für Medien nicht zu einer Stellungnahme zu erreichen.

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