Freitag, 29. März 2024
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Luxemburg öffnet Ehe für Lesben und Schwule

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Die Regierungsvorlage für ein neues Ehegesetz in Luxemburg sieht eine Öffnung der Ehe für Lesben und Schwule in dem Großherzogtum ein.

In der Vorlage, die Justizminister François Biltgen am 10. August ins Parlament eingebracht hat, heißt es im entsprechenden Artikel des Zivilgesetzbuches: „Zwei Personen verschiedenen oder gleichen Geschlechts können eine Ehe eingehen“.

Außerdem kann bei gleichgeschlechtlichen Paaren das leibliche Kind des Partners zukünftig in einem vereinfachten Verfahren adoptiert werden. Die Fremdkindadoption ist gleichgeschlechtlichen Paaren hingegen – genauso wie Alleinstehenden und unverheirateten Hetero-Paaren – untersagt. Damit folgt Justizminister Biltgen den Empfehlungen der Ethikkommission. Diese war der Meinung, dass bisherige Erkenntnisse nicht auf langjährigen Erfahrungen beruhten.

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Eine weitere Hürde gibt es für gleichgeschlechtliche Ehepartner, bei denen nicht beide Partner aus Luxemburg kommen: Damit die Ehe im Großherzogtum geschlossen werden kann, muss die Ehe auch in der Heimat des ausländischen Partners bereits für Lesben und Schwule geöffnet worden sein. Allerdings verspricht das Justizministerium, eventuelle Härtefälle einzeln zu prüfen.

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