Freitag, 19. April 2024
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Bürgermeister von Mexiko-Stadt klagt Kardinal nach Homo-Ehe-Verleumdung

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Dass der Kampf um die Homo-Ehe nicht nur vor dem Verfassungs-, sondern auch vor dem Bezirksgericht enden kann, zeigt derzeit Marcelo Ebrard, Bürgermeister von Mexiko-Stadt. Er verklagt den Erzbischof von Guadalajara wegen Verleumdung. Dieser hatte behauptet, Ebrard habe die Verfassungsrichter bestochen, damit sie die Öffnung der Ehe in der mexikanischen Hauptstadt billigen.

Am Sonntag erklärte Kardinal Juan Sandoval Íñiguez über die Entscheidung des Obersten Gerichtshofes Mexikos, die Öffnung der Ehe in der Hauptstadt als verfassungskonform zu erklären: „Ich habe keinen Zweifel daran, dass die Richter von Ebrard bestochen worden sind, ebenso wie von internationalen Organisationen.“

Doch das ließ Ebrard nicht auf sich sitzen. Er forderte Kardinal Íñiguez auf, sich zu entschuldigen – was dieser nicht tat. Darauf begann der Bürgermeister mit juristischen Schritten. Dessen Rechtsberaterin erklärte, der Kardinal habe das Recht auf freie Meinungsäußerung missbraucht. Er solle entweder Beweise für seine Anschuldigung vorlegen oder müsse als Lügner überführt werden.

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Dass das Recht auf freie Meinungsäußerung missbraucht wurde, sieht die mexikanische Bischofskonferenz erwartungsgemäß nicht so. Sie stellt sich demonstrativ hinter ihren Kardinal. „Wir bedauern, dass wir als intolerant dargestellt werden, wenn wir unsere Meinung sagen“, heißt es in einer Pressemitteilung.

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