Weil sie einem schwulen Paar die Übernachtung in einem gemeinsamen Zimmer verboten haben, müssen die Betreiber eines Bed & Breakfasts in Cornwall eine Geldstrafe zahlen.
Die beiden Lebenspartner hatten im September 2008 telefonisch ein Zimmer in der Frühstückspension gebucht. Als sie ankamen, erklärte ihnen das Betreiber-Ehepaar, dass sie nicht bleiben könnten. Sie beriefen sich dabei auf ihren christlichen Glauben. Die beiden Männer klagten daraufhin nach dem britischen Anti-Diskriminierungsgesetz und gewannen: Das Gericht sprach ihnen 1.800 Pfund, umgerechnet über 2.100 Euro, Schadenersatz zu.
Bei der Urteilsverkündung waren die Pensionsbetreiber weiterhin uneinsichtig: Es sei seit Jahren üblich, dass unverheiratete Paare und Homosexuelle nicht gemeinsam in einem Zimmer schlafen dürften, betonten der 70-Jährige und seine vier Jahre jüngere Frau: „Wir sehen die Bibel als heiliges, lebendiges Wort Gottes an und versuchen, ihr so weit wie wir können zu folgen.“
Der Richter war allerdings anderer Ansicht: Die Einstellungen in den letzten 50 Jahren hätten sich in Großbritannien stark verändert. Das möge zwar für einzelne Personen Konflikte mit sich bringen – die Gesetze müssen aber trotzdem eingehalten werden, so der Richter.