Freitag, 26. Juli 2024
HomeReisenReisen EuropaGeldstrafe für homophobe Betreiber von Frühstückspension

Geldstrafe für homophobe Betreiber von Frühstückspension

Meistgelesen

Neu auf GGG.at

Weil sie einem schwulen Paar die Übernachtung in einem gemeinsamen Zimmer verboten haben, müssen die Betreiber eines Bed & Breakfasts in Cornwall eine Geldstrafe zahlen.

Die beiden Lebenspartner hatten im September 2008 telefonisch ein Zimmer in der Frühstückspension gebucht. Als sie ankamen, erklärte ihnen das Betreiber-Ehepaar, dass sie nicht bleiben könnten. Sie beriefen sich dabei auf ihren christlichen Glauben. Die beiden Männer klagten daraufhin nach dem britischen Anti-Diskriminierungsgesetz und gewannen: Das Gericht sprach ihnen 1.800 Pfund, umgerechnet über 2.100 Euro, Schadenersatz zu.

Bei der Urteilsverkündung waren die Pensionsbetreiber weiterhin uneinsichtig: Es sei seit Jahren üblich, dass unverheiratete Paare und Homosexuelle nicht gemeinsam in einem Zimmer schlafen dürften, betonten der 70-Jährige und seine vier Jahre jüngere Frau: „Wir sehen die Bibel als heiliges, lebendiges Wort Gottes an und versuchen, ihr so weit wie wir können zu folgen.“

- Werbung -

Der Richter war allerdings anderer Ansicht: Die Einstellungen in den letzten 50 Jahren hätten sich in Großbritannien stark verändert. Das möge zwar für einzelne Personen Konflikte mit sich bringen – die Gesetze müssen aber trotzdem eingehalten werden, so der Richter.