Freitag, 19. April 2024
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Drei Jahre Haft für HIV-Infektionen rechtskräftig

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Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat heute die Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung jenes 35-Jährigen verworfen, der zwei junge Burschen wissentlich mit HIV infiziert hat. Er muss nun für drei Jahre ins Gefängnis. Das Urteil ist rechtskräftig.

Weiters sprach das OLG den beiden Opfern eine finanzielle Wiedergutmachung von 4.800 bzw. 5.600 Euro zu.

Für Christian Dostal, den Vorsitzenden des zuständigen Berufungssenats, ist die Strafe der ersten Instanz zwar hart, „aber keine Strafe, die nicht schuld- und tatangemessen wäre“.

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Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der 35-Jährige im November 2009 einen damals 20-Jährigen aus einer Bar abgeschleppt und mit ihm ungeschützten Sex gehabt hatte. Der 20-Jährige erzählte bei der Verhandlung vor Gericht, es war sein „erstes Mal“. Einige Monate später infizierte der 35-Jährige einen weiteren jungen Mann, mit dem er auch eine Beziehung hatte.

Vor Gericht bestritt der 35-Jährige die Vorwürfe: Bei dem 20-Jährigen hätte er ein Kondom verwendet, der zweite junge Mann wäre bereits vor dem Sex mit ihm HIV-positiv gewesen. Deshalb habe man einvernehmlich auf Safer Sex verzichtet.

Das Berufungsgericht glaubte dem 35-Jährigen aber nicht. Der Schuldspruch wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung mit Dauerfolgen wurde vollinhaltlich bestätigt. Der Verteidiger versuchte zu argumentieren, es lägen keine Dauerfolgen vor, weil Aids mittlerweile „gut behandelbar“ sei, doch der Vorsitzende entgegnete: „Die Behandlung hat auf jeden Fall schwere Nebenwirkungen“.

Die beiden Opfer hätten den Täter für gesund gehalten – für Dostal eine „heimtückische Begehungsweise. Deshalb könne es keine Bewährung für den 35-Jährigen geben.

„Die dafür erforderliche hohe Wahrscheinlichkeit für künftiges Wohlverhalten ist bei Ihnen nicht gegeben. Das Verhalten, das Sie gesetzt haben, lässt die von Ihnen erwünschte Vertrauensmaßnahme nicht zu“, gab der Richter dem 35-Jährigen noch mit auf den Weg.

In Klagenfurt ist unterdessen ein mit HIV und Hepatitis C infizierter Mann zu drei Monaten Haft verurteilt worden, weil er mit einer Frau einmalig ungeschützten Sex hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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