Donnerstag, 25. April 2024
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Muss Madonna vor Gericht in St. Petersburg

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Es könnte ein ungewöhnlicher Auftritt für Popstar Madonna werden – und einer, den sie mit erhobenem Haupt absolviert. Weil sie bei ihrem Konzert in St. Petersburg gegen das Anti-Homo-Propaganda-Gesetz verstoßen hat, wurde sie nun vor Gericht geladen. Das berichtet der russische Sender „Russia Today“.

Die Aktivisten der kremlfreundlichen Gruppe „Gewerkschaft der Bürger Russlands“ haben Madonna nun eine Vorladung an ihre Wohnadresse in New York schicken lassen. Angezeigt wurde Madonna wegen Blasphemie und Beschädigung der kulturellen Grundwerte. Die Vorwürfe sind bekannt: Weil sie während des Konzerts auf ein orthodoxes Kreuz trat, habe sie die „religiösen Gefühle gläubiger Konzertbesucher“ verletzt und einen „kolossalen moralischen Schaden“ verursacht. Deshalb fordern die Kläger nun umgerechnet 3,2 Millionen Euro von der Pop-Ikone.

Außerdem drohe Madonna nach ihren Unterstützungs-Aufrufen für die Lesben- und Schwulenbewegung eine Geldstrafe von 12.400 Euro. Sie hatte während ihres Konzerts rosa Armbänder als Zeichen der Toleranz und Solidarität verteilen lassen und forderte „Respekt, Toleranz und Liebe“ für Schwule und Lesben in St. Petersburg. Auf ihrem Rücken prangte der Schriftzug „Keine Angst“.

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