Samstag, 27. Juli 2024
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[Update] Kind mit zwei Müttern: Gericht sagt ja – aber Standesamt hat kein Formular

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Nach einer Entscheidung des Höchstgerichts dürfen in Österreich lesbische Partnerinnen das leibliche Kind ihrer Partnerin adoptieren. Ein Wiener Standesamt verweigert aber trotzdem der zweiten Mutter die Eintragung in die Geburtsurkunde – weil es dafür kein entsprechendes Formular gibt.

Vor dem zuständigen Bezirksgericht war die Adoption durch die Partnerin der leiblichen Mutter kein Problem. Gesetzlich hat das Kind dadurch zwei Mütter, das müsste auch in der Geburtsurkunde so stehen. Einzig: Das Standesamt weigert sich, eine solche Urkunde auszustellen – weil sie dafür kein Formular haben.

Damit beginnt das Hamsterrad der österreichischen Bürokratie: Denn diese Formulare sind in der Personenstandsverordnung der Innenministerin geregelt. Diese Verordnung wurde nach der Einführung der Stiefkindadoption für homosexuelle Paare allerdings noch nicht angepasst. Das Standesamt schlug daraufhin vor, entweder nur die leibliche Mutter oder die zweite Mutter als „Vater“ in die Geburtsurkunde einzutragen – was beides eine Falschbeurkundung und damit strafbar wäre.

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Doch für das Formular-Dilemma gibt es eigentlich eine einfache Lösung, so das Rechtskomitee Lambda (RKL): Der Verwaltungsgerichtshof hat nämlich bereits 2010 entschieden, dass in solchen Fällen die Formulare von der Behörde anzupassen sind und diese nicht an die vorgegebenen Formulare gebunden ist. Deshalb hat die Regenbogenfamilie nun gegen den Bescheid des Standesamtes Berufung erhoben. Wann das Verwaltungsgericht Wien darüber entscheidet, ist unklar.

Das Innenministerium bestätigt gegenüber der Tageszeitung „Die Presse“ den Vorschlag des RKL. Die neue Personenstandsverordnung mit einem fixen Formular für diese Fälle sei außerdem schon vorbereitet, trete aber erst am 1. November im Rahmen einer größeren Reform in Kraft. Dann sind die Partner als Elternteil 1 und Elternteil 2 einzutragen. In der Zwischenzeit will das Ministerium den Standesämtern eine Anleitung geben, wie vorzugehen ist.