Freitag, 26. April 2024
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Keine Rechte für Lesben und Schwule: Polen und Ungarn blockieren EU-Abkommen

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Fünf Jahre haben die EU-Staaten darüber verhandelt, wie bürokratische Hürden für Paare aus einem EU-Staat, die in einem anderen Land der Union leben, abgebaut werden können. Nun war eine Einigung in Griffweite – doch Polen und Ungarn blockieren diese, weil auch schwule und lesbische Paare davon profitieren.

Ob bei einer Scheidung oder beim Tod eines Partners – innerhalb der Europäischen Union kann zur emotionalen Belastung auch rechtlicher Stress dazukommen, wenn einer der betroffenen Partner in einem anderen EU-Land wohnt oder arbeitet. Denn beim Eigentumsrecht überschneiden sich die Gesetze der einzelnen Mitgliedsstaaten. Das kann zu einem hohen bürokratischen Aufwand und zusätzlichen Kosten führen.

Um diesen zu reduzieren, wurde im EU-Ratsausschuss für Justiz und Inneres fünf Jahre lang verhandelt. Am Donnerstag gab es beinahe eine Einigung. Nur Polen und Ungarn haben gegen den Entwurf gestimmt. Ihre Begründung: Auch schwule und lesbische Paare würden von den Vereinfachungen profitieren.

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So erklärte Łukasz Piebiak, der polnische Staatssekretär für Justiz, man könne dem Entwurf nicht zustimmen, weil er gegen das Familiengesetz und die Verfassung verstoße. Dort sei die Ehe als Verbindung von Mann und Frau festgelegt. Warum andere Staaten wie Kroatien, in denen das Eheverbot für homosexuelle Paare auch im Verfassungsrang steht, dem Entwurf zugestimmt haben, konnte er aber nicht sagen.

Sein ungarischer Amtskollege Barna Berke versuchte gleich gar nicht, das Njet aus Budapest mit Gesetzen zu rechtfertigen. Er erklärte, der Entwurf des Ratsausschusses würde die „nationale Identität Ungarns“ beschädigen, weil in unserem Nachbarland die „traditionelle Familie im Mittelpunkt“ stünde.

Damit ist der Entwurf vorerst vom Tisch, auch wenn 26 EU-Staaten dafür gestimmt haben. Denn damit er in der gesamten Union verbindlich wird, muss er einstimmig beschlossen werden. Homophobe Positionen in Warschau und Budapest verhindern also Vereinfachungen für alle Paare in der EU. Betroffen sind auch ihre eigenen Staatsbürger: Zwei Millionen Polen und 300.000 Ungarn leben in einem anderen Land der Europäischen Union.

Dementsprechend enttäuscht sind die Vertreter der anderen EU-Staaten. Sie betonen, dass die Vereinbarung keine Auswirkungen auf die nationalen Definitionen von Ehe und Familie habe. Es ginge lediglich darum, die Freizügigkeit von Unionsbürgern, eines der garantieren Grundrechte der EU, zu erleichtern.

„Es ist absurd, dass EU-Bürger weiterhin rechtlich auf unsicherem Boden stehen, weil diese zwei Länder nicht zustimmen wollen“, ist auch Daniele Viotti, Co-Präsident der LGBT-Intergroup im Europäischen Parlament, irritiert. „Die Eigentumsrechte aller Paare, egal ob verheiratet oder in einer Lebenspartnerschaft, gemischt- oder gleichgeschlechtlich, sollte respektiert werden, wenn sie ins Ausland gehen. Das ist ein zentraler Bestandteil der Freizügigkeit“, macht auch der Abgeordnete der italienischen Sozialdemokraten klar.

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